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Der 13. September 2022 hat die arbeitsrechtliche Debatte in Deutschland neu geordnet. An diesem Tag fällte das Bundesarbeitsgericht einen Beschluss, der seither als Grundsatzentscheidung gilt: Alle Arbeitgeber in Deutschland sind verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Keine Übergangsfrist, keine Ausnahme nach Unternehmensgröße, kein Abwarten auf ein gesondertes Gesetz.…

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