Wenn sich Verkäufer und Käufer einer Immobilie über alle Modalitäten geeinigt haben, folgt der Gang zum Notar. Dort unterschreiben Käufer und Verkäufer den notariellen Kaufvertrag. Im Notarvertrag wird neben den Verpflichtungen denen sich Käufer und Verkäufer unterwerfen auch der Notar beauftragt, alle für den Immobilienverkauf notwendigen Schritte zu unternehmen. Hierzu gehört z.B. auch die Auflassungsvormerkung, die die Immobilie zu Gunsten des Käufers sperrt. Diese Schritte werden im Allgemeinen „Kaufpreiszahlungsvoraussetzungen“ genannt. Erst wenn diese vollständig erfüllt sind, erhält der Käufer vom Notar die Aufforderung, den nun fälligen Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen. Hat der Verkäufer noch ein Darlehen bei einer Bank, so zahlt der Käufer einen Teil des Kaufpreises zuerst an die Bank und den Rest an den Verkäufer. Über die Höhe der Teilzahlungen informiert der Notar in seinem Fälligkeitsschreiben an den Käufer. Mit Zahlung des Kaufpreises erfolgt die Übergabe der Immobilie an den Käufer. Dabei handelt es sich um ein „Zug um Zug“-Geschäft.
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