Beim Immobilienkauf handelt es sich um ein Zug-um-Zug Geschäft im Sinne des Trennungs- und Abstraktionsprinzips. Im notariellen Kaufvertrag werden sogenannte Kaufpreiszahlungsvoraussetzungen definiert. Wenn alle Kaufpreiszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind, informiert der Notar den Käufer der wiederum den Kaufpreis an den Verkäufer zahlt. Wenn dieser den Geldeingang auf seinem Konto nachvollziehen kann, werden in einer Übergabe der Immobilie mit entsprechendem Übergabeprotokoll die Schlüssel an die Käufer übergeben.
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