Umlagefähige Kosten sind die Kosten, die ein Eigentümer im Falle einer vermieteten Immobilie auf den Mieter in Form von Nebenkosten umlegen kann. Hierzu gehören klassischerweise verbrauchsabhängige Kosten wie Heizkosten und Wasserverbrauch. Nicht-umlagefähige Kosten sind Kosten, die Eigentümer immer tragen, egal ob eine Immobilie vermietet oder selbstgenutzt ist. Als klassisches Beispiel können hierfür die Kosten der Verwaltung genannt werden. Für Kapitalanleger ist daher ein angemessenes Verhältnis von umlage- zu nicht-umlagefähigen Kosten wichtig. Dieses sollte grob bei 2/3 zu 1/3 liegen.
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