Welche Konsequenzen falsche Angaben auf einer Mieterselbstauskunft haben können

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Erzählen Sie lieber die Wahrheit – Denn: Eine gefälschte Mieterauskunft kann nachträglich zur Kündigung führen!

Ehe sie die Zusage des Eigentümers erhalten, müssen Mieter häufig Selbstauskunftsformulare ausfüllen. Dabei sollte man tunlichst nicht lügen, denn solche Unwahrheiten können sich später nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS bitter rächen. Der Vermieter darf in gravierenden Fällen sogar die fristlose Kündigung aussprechen. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 107/13)

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Was war passiert?

Der Fall: Vor Vertragsabschluss bestand ein Wohnungseigentümer auf die Abgabe einer so genannten „Vorvermieterbescheinigung“. In diesem Formular ging es um die Dauer des vorherigen Mietverhältnisses, aber auch darum, ob die Miete regelmäßig bezahlt worden sei. Der Interessent gab an, er sei über einige Jahre hinweg seinen vertraglichen Pflichten stets nachgekommen. Allerdings stimmte seine Aussage nicht, wie sich längere Zeit nach Abschluss des aktuellen Mietvertrages herausstellte. Der Eigentümer kündigte daraufhin fristlos. Es handle sich hier um eine erhebliche Vertragsverletzung, die eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar mache.

Das Urteil: Eine gefälschte Vorvermieterbescheinigung reiche als Kündigungsgrund aus, entschieden die Richter des Bundesgerichtshofs. Fragen nach Person und Anschrift des Vorvermieters sowie nach Dauer und Erfüllung des Vertragsverhältnisses seien „grundsätzlich geeignet, sich über die Bonität und Zuverlässigkeit des potentiellen Mieters ein gewisses Bild zu machen“. Die Fragen beträfen nicht den persönlichen oder intimen Lebensbereich und seien deswegen zulässig.

Merke: Auch wenn eine Selbstauskunft oft als lästiger Papiertiger wahrgenommen wird, bietet sie Vermietern eine Basis für eine gute Entscheidung zu Gunsten eines Mieters. Mieter sollten sich der Verpflichtung bewusst sein, korrekte Angaben in einer Selbstauskunft zu erteilen.

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