Widerrufsrecht – seit Freitag, dem 13. Juni 2014, auch für Maklerverträge in Kraft
Das Gesetz bezieht sich in erster Linie auf sogenannte Fernabsatzverträge. Das sind Verträge, die durch Briefwechsel, E-Mails oder Telefonate angebahnt werden. Eine Kontaktaufnahme zum Makler findet oft über genau diese Wege statt. Aus diesem Grund sind auch Maklerverträge betroffen.
Wann genau kommt ein Maklervertrag zustande?
Ein Maklerkunde meldet sich telefonisch oder per Email auf das Online-Exposé für ein Miet- oder Kaufobjekt über ein Internetportal bei seinem Makler. Er nimmt damit ein konkretes Angebot zur Immobilienvermittlung in Anspruch und deshalb kommt ein Maklervertrag zustande.
Was kostet ein Maklervertrag?
Der Maklervertrag an sich ist kostenfrei, da Makler auf Erfolgsbasis arbeiten.
Erst wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt, wird eine Provision fällig.
So regelt es schon lange das Bürgerliche Gesetzbuch §§ 652-656 (BGB)
Wozu braucht man ein Widerrufsrecht?
Verträge müssen nicht immer schriftlich geschlossen werden. Sie kommen oft durch gegenseitiges Einvernehmen zustande. Vielen Maklerkunden war das nicht klar. Genau deshalb ist jeder Maklerkunde darüber zu belehren, dass ein Maklervertrag zustande gekommen ist und ihm ein Widerrufsrecht mit 14tägiger Widerrufsfrist zusteht.
Win-Win-Situation
Durch die Widerrufsbelehrung des Maklerkunden über sein Widerrufsrecht für Maklerverträge wird er umfassend aufgeklärt und davor bewahrt, übereilte Entschlüsse zu treffen. Er weiß nun genau, dass ein Maklervertrag zustande gekommen ist, ihm ein Widerrufsrecht zusteht und dass erst bei Abschluss eines Miet – oder Kaufvertrages eine Provision an den Makler zu zahlen ist. Der Makler wiederum darf sich sicher sein, dass er es mit sehr gut vorqualifizierten Kunden zu tun hat, die ernst genommen werden wollen.
Müssen beide Parteien die 14tägige Widerrufsfrist abwarten?
Für den Makler wäre das sinnvoll. Denn wird er innerhalb der 14tägigen Widerrufsfrist tätig, kann er seinen Anspruch auf Provision verlieren, weil der Maklerkunde den Maklervertrag innerhalb der Widerrufsfrist sanktionslos kündigen kann.
Was ist zu tun, wenn der Maklerkunde dringend weitere Informationen und einen Besichtigungstermin haben möchte?
Der Makler darf nicht in die Rechte seines Kunden eingreifen. Damit der Maklerkunde schon vor Ablauf der 14tägigen Widerrufsfrist weiter gehende Informationen zum Objekt, Besichtigungstermine, Beratung, Verträge usw. erhalten kann, muss der Kunde selbst tätig werden. Der Maklerkunde muss dem Makler schriftlich (Brief, Email, Fax) mitteilen, dass er sofort, also vor Ablauf der Widerrufsfrist mit seiner Vermittlungstätigkeit anfangen soll. Auch jetzt fällt eine Provision selbstverständlich erst dann an, wenn das Objekt tatsächlich gekauft bzw. gemietet wird, also wenn ein Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen wird.
Sie finden, das ist viel zu bürokratisch, aufwändig und unnütz?
Wir auch, aber Gesetz ist Gesetz!
Außerdem finden Sie einen weiteren spannenden Artikel zum Thema „Premium Immobilien Service“ in unserem umfassenden Immobilienblog.
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