Parkett statt Teppichboden – Schallschutz, ein heikles Thema!

Gewusst wie!

Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, welches Schallschutzniveau ein Wohnungseigentümer einhalten muss, der den vorhandenen Bodenbelag (Teppichboden) in seiner Wohnung durch einen anderen (Parkett) ersetzt.

Ergebnis: Es gelten die Regeln, die beim Bau des Hauses verpflichtend waren.

Der aktuelle Fall

Die Beklagten hatten das über der Wohnung der Kläger liegende Appartement im Jahr 2006 erworben. In dem Anfang der Siebzigerjahre errichteten Hochhaus befinden sich u.a. 320 Appartements. 2006 ließen die Beklagten den vorhandenen Teppichboden entfernen und Parkett einbauen. Dagegen wandten sich die Kläger mit der Begründung, der Trittschall habe sich durch den Wechsel des Bodenbelags erhöht.

Baubeschreibung zählt nicht

Der BGH hat die Abweisung der Klage bestätigt. Rechtlicher Maßstab für die zwischen den Wohnungseigentümern hinsichtlich des Schallschutzes bestehenden Pflichten ist § 14 Nr. 1 WEG. Die Kläger werden durch den Wechsel des Bodenbelags nicht im Sinne dieser Norm nachteilig betroffen. Grundsätzlich sind nur die Schallschutzwerte einzuhalten, die sich aus der zur ZEIT der Errichtung des Gebäudes geltenden Ausgabe der DIN 4109 ergeben. Diese werden gewahrt.

Ein höheres Schallschutzniveau kann sich aus der Gemeinschaftsordnung ergeben, nicht aber aus einem so genannten besonderen Gepräge der Wohnanlage. Dass die im Zuge der Errichtung des Hochhauses erstellte Baubeschreibung und das ursprüngliche Verkaufsprospekt eine Ausstattung der Appartements mit Teppichböden vorsahen, hat der Senat als unerheblich angesehen. Die Entscheidung beruht auf der Überlegung, dass die Auswahl des Bodenbelags die Gestaltung des Sondereigentums betrifft und im Belieben des Sondereigentümers steht. Der Schallschutz muss in erster Linie durch die im Gemeinschaftseigentum stehenden Bauteile gewährleistet werden. (BGH, Az.: V ZR 73/14) Außerdem finden Sie einen weiteren spannenden Artikel zum Thema „Aufgepasst beim Altbau“ in unserem umfassenden Immobilienblog.

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