Frankfurter Mietwahnsinn – Geldstrafe wegen überhöhter Miete

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Vermietung Frankfurt am Main Mietwucher

Wohnraum ist knapp und die Nachfrage hoch – das treibt die Mieten nach oben. Aber auch die Gerichte haben einen Blick hierauf. Wir haben ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, bei dem es für den Vermieter teuer wurde.

Gut 33 m² Wohnung für 550 Euro Kaltmiete

Die Miete von 550 Euro für eine 33,1 Quadratmeter große, teilweise möblierte Einzimmerwohnung in Frankfurt wird durch das Oberlandesgericht Frankfurt angesichts der aktuellen Wohnungssituation als unangemessen hoch angesehen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte in seinem Beschluss vom 01.11.2022 die Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 3.000 Euro wegen Mietwuchers. Doch was war passiert?

Der Eigentümer der Immobilie vermietete eine 33,1 Quadratmeter große 1-Zimmer-Wohnung in Frankfurt am Main, die neben einer kleinen Kochnische noch mit einem fensterlosen Badezimmer mit WC, einem Flur und einem Balkon punkten kann. Die monatliche Kaltmiete betrug 550 Euro pro Monat, zuzüglich 180 Euro Nebenkostenvorauszahlung. Der Mieter zeigte die Situation beim Amt für Wohnungswesen wegen des Verdachts der überhöhten Mietpreisfestsetzung an, welches daraufhin aktiv wurde und den Eigentümer mit einem Bußgeldbescheid gemäß § 5 WiStrG belegte, da er vorsätzlich eine überhöhte Miete verlangte, indem er das geringe Angebot vergleichbaren Wohnraums ausnutzte.

Amtsgericht bestätigt 3.000 Euro Geldbuße wegen Mietwuchers

Der Vermieter fand das natürlich gar nicht gut und legte Einspruch beim zuständigen Amtsgericht ein. Dieses bestätigte den Bußgeldbescheid jedoch. Unter Berücksichtigung eines angemessenen Aufschlags auf die ortsübliche Vergleichsmiete in Bezug auf die mitvermieteten Möbel wurde eine ortsübliche Gesamtmiete von maximal 379 Euro angenommen. Die begrenzte Verfügbarkeit von Wohnraum in Frankfurt am Main wurde durch das Hinzuziehen eines Sachverständigen bestätigt und rechtfertigte die Feststellung eines geringen Wohnungsangebots spätestens seit den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts.

OLG Frankfurt weist Rechtsbeschwerde ab

Der Fall landete beim OLG Frankfurt. Dieses wies die Rechtsbeschwerde jedoch mit der Begründung ab, dass der Eigentümer die prekäre Wohnsituation des Mieters ausgenutzt hätte, indem er eine Miete verlangte, die um mehr als 20% über dem üblichen Satz lag. Der Mieter hatte neun Monate lang nach einer Wohnung gesucht und war auf die betreffende Einzimmerwohnung angewiesen, da er in seinem bisherigen WG-Zimmer nicht mit seiner Freundin zusammenleben konnte. Bei etwa zehn besichtigten Wohnungen wurde er als Mieter abgelehnt. Der Eigentümer handelte vorsätzlich und war sich des Mietspiegels, wie er angab, bewusst. Das Oberlandesgericht Frankfurt wies daher die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil aufgrund fehlender Rechtsfehler in der vorherigen Entscheidung des Amtsgerichts ab.

OWi 1115/22

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