Erhöhung der Grunderwerbssteuer in NRW ab 01.01.2015!
Es ist beschlossene Sache zwischen den Regierungsparteien, dass die Grunderwerbssteuer mit Wirkung ab 1.Januar 2015 von 5% auf 6,5% steigen soll – das ist eine Steigerung um satte 30 %! Es ist zu erwarten, dass der entsprechende Gesetzesentwurf in Kürze in den Landtag eingebracht und schnell durchgewunken wird.
Damit wird Nordrhein-Westfalen zusammen mit Schleswig-Holstein und dem Saarland den Spitzenplatz in Sachen Grunderwerbssteuer einnehmen. Zum Vergleich: Bundesweit liegt der Durchschnitt knapp über 5%.
Was bedeutet dies für Sie als angehender Erwerber?
Als Erwerber können Sie dem Fiskus ein Schnäppchen schlagen, wenn Sie Ihren Kaufvertrag noch in diesem Jahr schließen. Sie nutzen dann noch den niedrigeren Steuersatz und sparen 30% Grunderwerbssteuer im Vergleich zur Beurkundung desselben Vertrages nach dem 01.01.2015. Es spielt dabei keine Rolle, wann der wirtschaftliche Übergang (sprich Kaufpreiszahlung) stattfindet. Entscheidend ist nur, dass der Kaufvertrag noch in 2014 wirksam geschlossen wird.
Was bedeutet das für Sie als Verkäufer/Eigentümer?
Da der Erwerber in NRW üblicherweise die Kaufnebenkosten trägt, wird Ihre Immobilie für den Käufer faktisch ab 1.1.2015 um 1,5% teurer. Voraussichtlich werden viele Kaufinteressenten versuchen, ihren Erwerb noch vor Jahresende zu realisieren, um die erheblichen Mehrkosten zu vermeiden (Bei einem Kaufpreis von 250.000 € macht die Anhebung der Grunderwerbsteuer immerhin 3.750 € aus!). Dies lässt eine steigende Nachfrage bis zum Jahresende erwarten.
Sofern Sie sich mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beschäftigen, könnten Sie diese Marktlage zu Ihrem Vorteil nutzen. Die notarielle Beurkundung hat nichts zu tun mit der Frage des wirtschaftlichen Übergangs (sprich, wann der Kaufpreis fließt und die Immobilie übergeben wird). Das kann zu einem zwischen den Vertragsparteien beliebigen Zeitpunkt erfolgen – auch viele Monate später.
Sie meinen, das wird zu knapp? Mitnichten!
Aktuell dauert das Gros der Immobilienverkäufe bei uns weniger als 2 Monate. Zögern Sie nicht und lassen Sie sich gern ausführlich beraten – nutzen Sie einfach unser übersichtliches Kontaktformular oder rufen Sie uns an.