Mietverträge unter Angehörigen
Vermieter aufgepasst! Ein Urteil des Finanzgerichts Münster vom 27.08.2014 (Az. 13 K 4136/11 E) lässt Vermieter aufhorchen, die ihr Eigentum bisher an Angehörige vermietet haben. In dem Urteil wurden dem Vermieter nachträglich Werbungskosten für den Dachausbau aberkannt.
Was ist passiert?
Der konkrete Fall liegt bereits einige ZEIT zurück. In Münster hatten Eltern als Vermieter eine 32 qm große Wohnung an den eigenen Sohn für 3,90 D-Mark pro Quadratmeter vermietet. Nach zwei Jahren wurde die Miete in einem Schritt auf 9 Euro pro Quadratmeter erhöht. Weitere zwei Jahre später wurde erst ein Mietvertrag schriftlich fixiert. Daraufhin zahlte der Sohn sehr unregelmäßig, teilweise gar nicht. Daraufhin fiel dem Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung der Sachverhalt auf, und es wurden Änderungsbescheide für die vorhergehenden Jahre erlassen. Die Vermieter klagten dagegen.
Da die Zuständigkeit der Finanzämter durch Umzug der betroffenen Parteien zunächst geklärt werden mussten, konnte der Fall erst Ende August 2014 vom Finanzgericht Münster entschieden werden. Dieses wies in der Urteilsbegründung nun ausdrücklich darauf hin, dass Mietverhältnisse unter Angehörigen einem „Fremdvergleich“ standhalten müssen, also nach marktüblichen Konditionen vereinbart werden und deren Abläufe erfüllen müssen. Außerdem finden Sie einen weiteren spannenden Artikel zum Thema „Einbruch verhindern“ in unserem umfassenden Immobilienblog.