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Der Bundesgerichtshof entschied in einem Urteil über eine gebrauchte Immobilie, ob es bei irreführenden Angaben im Exposé zur Haftung des Verkäufers komme, obwohl im notariellen Kaufvertrag die Haftung gemäß dem Grundsatz „gekauft wie gesehen“ ausgeschlossen sei.
Was war passiert?
Ein Immobilieneigentümer entschied sich für den privaten Immobilienverkauf seines rund 300 Jahre alten Bauernhofs.…

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