Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip ist ein im 20. Jahrhundert im Zivilrecht verankerter Grundsatz, der bestimmte Vorgänge eines Rechtsgeschäfts voneinander trennt. Im konkreten Fall eines Immobilienkaufs findet die Trennung zwischen Kaufvertragsabschluss (Verpflichtungsgeschäft) und der Übergabe der Immobilie (Verfügungsgeschäft) Anwendung. Ziel ist es, die Rechtssicherheit zu erhöhen und den Zeitpunkt einzelner rechtlicher Schritte klarer festzulegen und abzugrenzen.
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