Nein. Zum Zeitpunkt der Ablesung kann noch keine Auskunft über die Höhe der zu erwartenden Heizkosten gemacht werden. Da es sich bei den abgelesenen Werten nur um einen Heizkostenverteiler handelt der im Verhältnis zu den anderen Bewohner gesetzt werden muss, muss zunächst der Verbrauch der anderen Bewohner sowie der Gesamtverbrauch der Liegenschaft mit der umfassenden Heizkostenabrechnung ins Verhältnis gesetzt werden. Belastbare Aussagen beinhaltet die finale Nebenkostenabrechnung. Sollten Sie Fragen hinsichtlich einzelner Positionen haben, bietet sich der Kontakt zum Eigentümer oder der entsprechenden Hausverwaltung an.
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