Nein, zumindest wenn es einen anderen Bewohner negativ beeinträchtigt. Hierzu gibt es ein Urteil des Amtsgerichts Potsdam, wonach ein Strandkorb die übliche Höhe von Möbelstücken überschreitet und die Sicht umliegender Bewohner negativ beeinflussen kann. Dies gilt selbst für den Fall, dass die Eigentümergemeinschaft mehrheitlich beschließt, dass der Strandkorb aufgestellt werden darf.
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