Bauliche Veränderungen WEG
Nein. In einem aktuellen Urteil des BGH hat dieser entschieden, dass jeder baulichen Veränderung die das Gemeinschaftseigentum betrifft ein entsprechender Beschluss durch die Eigentümergemeinschaft vorweg gehen muss. Hiermit soll verhindert werden, dass Eigentümer einer WEG plötzlich mit immensen Kosten konfrontiert werden, die eigenmächtig handelnde Miteigentümer produziert haben.