Legionellenbefall
Ja! Wenn in einer Immobilie ein Legionellenbefall vorkommt und über dem Grenzwert liegt, ist eine Auflage des Gesundheitsamtes nach ordnungsgemäßer Instandsetzung der Warmwasseranlage, dass die Bewohner die betroffenen Leitungen regelmäßig spülen. Da es sich hierbei um eine Mängelbeseitigung handelt und diese in der Regel Vermietersache ist, können in einem solchen Fall die Kosten des zusätzlichen Wasserverbrauchs dem Vermieter in Rechnung gestellt werden.