Sondertilgungsmöglichkeit bei der Berechnung der Vorfälligkeitsgebühr

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Werden Sondertilungsmöglichkeiten bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt?

Unabhängig von der gewählten Methode um die Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen, sind alle Zahlungen – selbstverständlich auch Sondertilgungen – zu berücksichtigen. Die Bank darf bei vorzeitiger Kreditkündigung ein Bearbeitungsentgelt verlangen. Der die Vorfälligkeitsentschädigung reduzierende zukünftige Verwaltungsaufwand auf Seiten der Bank wurde gemäß Urteil des OLG Schleswig, Az.: 5 U 124/95 vom 8. Januar 1998 mit monatlich 5,11 € angegeben. Auch das für die Bank ab dem Zeitpunkt des gekündigten Kreditvertrages nicht mehr vorhandene Risiko eines Kreditausfalls ist mit 0,1 – 0,15 % von der Vorfälligkeitsentschädigung abzuziehen.

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