Unabhängig von der gewählten Methode um die Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen, sind alle Zahlungen – selbstverständlich auch Sondertilgungen – zu berücksichtigen. Die Bank darf bei vorzeitiger Kreditkündigung ein Bearbeitungsentgelt verlangen. Der die Vorfälligkeitsentschädigung reduzierende zukünftige Verwaltungsaufwand auf Seiten der Bank wurde gemäß Urteil des OLG Schleswig, Az.: 5 U 124/95 vom 8. Januar 1998 mit monatlich 5,11 € angegeben. Auch das für die Bank ab dem Zeitpunkt des gekündigten Kreditvertrages nicht mehr vorhandene Risiko eines Kreditausfalls ist mit 0,1 – 0,15 % von der Vorfälligkeitsentschädigung abzuziehen.
Sie befinden sich hier: Startseite » Häufige Fragen » Sondertilgungsmöglichkeit bei der Berechnung der Vorfälligkeitsgebühr
Ihr Immobilienmakler für die Region Köln, Bonn und den Rhein-Erft-Kreis. Mit unserem Firmensitz in der schönen Stadt Erftstadt begleiten wir Sie bei allen Themen rund um Ihre Immobilie – Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Finanzierung.
ZEIT & WERT Immobilien Maklersocietät GmbH
Dieselstr. 14 • D-50374 Erftstadt
02235 – 92 92 60
info@zeitundwert.de
02235 – 92 92 65
Keine Traumimmobilie mehr verpassen?
Mit dem ZEIT & WERT Immobilien Premium Service senden wir Ihnen aktuelle Immobilienangebote direkt und exklusiv bereits vor Veröffentlichung per E-Mail. Suchauftrag erstellen
Fakten, die überzeugen! Tausendfach erfolgreich vermittelte Immobilien belegen unsere professionelle Arbeit als Ihr Immobilienmakler für Immobilien in Köln, Bonn und dem Rhein-Erft-Kreis. Unsere Referenzen
ZEIT & WERT Immobilien ist Ihr Immobilienmakler mit Sitz in Erftstadt für den Verkauf von Immobilien im Großraum Köln, Bonn und dem Rhein-Erft-Kreis:
Köln und Kölner Umland, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Erftstadt, Kerpen, Hürth, Brühl, Bornheim, Pulheim, Bergheim, Bedburg, Frechen, Wesseling, Nörvenich, Weilerswist, Euskirchen, Voreifel, Swisttal, Rheinbach, Meckenheim, Bonn, Mechernich, Zülpich