Das Betreiben von Heizungen im Treppenhaus ist kein Indiz für einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot. Dieses legt den Vermieter lediglich darauf fest, den Mieter nur mit solchen Nebenkosten zu belasten, die für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Gebäudes nach objektiven Maßstäben und unter Berücksichtigung der Mieterinteressen erforderlich sind. Ein Grund kann zum Beispiel sein, dass sich ein beheizter Flur positiv auf die Bausubstanz auswirkt. Ihren Einwand der unnötigen Energieverschwendung müssten Sie im Streitfall darlegen und beweisen.
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