Rauchwarnmelder kontrollieren
Ja! Laut einem Urteil des Landgerichts Konstanz aus 2017 dürfen Vermieter die Funktionalität von Rauchwarnmeldern in Mietwohnungen in regelmäßigen Abständen kontrollieren oder durch eine Fachfirma kontrollieren lassen. Verhindert ein Mieter mehrfach den Zutritt zur Wohnung, rechtfertigt dies aufgrund der davon ausgehenden Gefahrensituation die fristlose Kündigung des Mietvertrags.