Brandschutz
Nein! Brandschutztüren dürfen in keinem Fall durch eine mechanische Verriegelung wie z.B. einem Keil dauerhaft offen gehalten werden. Personen die dies tun, machen sich gem. § 145 Abs. 2 Nr. 2 Strafgesetzbuch strafbar. Eine Lösung bieten automatisierte Türmechanismen, die im Falle von Rauch und Feuer Brand- und Rauchschutztüren automatisch schließen.