Was ist eine Eigentümergemeinschaft?

Eine Eigentümergemeinschaft ist in Deutschland definiert als die Gesamtheit der Wohnungseigentümer einer Wohnungsanlage nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Dabei gibt es zwei Möglichkeiten diese zu begründen: Entweder durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum nach §3 WEG oder durch Teilung nach §8 WEG. Die dabei deutlich häufigere Form der Teilung nach §8 WEG hat zur Folge, dass erst nach grundbuchlicher Eintragung der neuen Eigentümer eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) entsteht. Eine WEG ist dabei aus juristischer Sicht keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts sondern ein Verband rechtlicher Art. Die Wohnungseigentümergemeinschaft muss nach §20 WEG von den Eigentümern oder einem bestellten Verwalter verwaltet werden. Eine Pflicht eine professionelle Hausverwaltung zu bestellen besteht dabei nicht. Häufig wird gerade bei kleineren Eigentümergemeinschaften die Verwaltung durch die Gemeinschaft selbst geregelt.

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