Wenn der Vermieter Eigentümer der Küche einer Mietwohnung ist und sich entscheidet, diese zusätzlich zur Wohnung mitzuvermieten, kann er mit zusätzlichen monatlichen Mieteinnahmen für die Küche rechnen. Allerdings schuldet der Vermieter dem Mieter in dieser Konstellation die Gebrauchserhaltung. So kann der Mieter vom Vermieter verlangen, dass ein defekter Backofen vom Vermieter ersetzt wird. Einfacher ist es, die Küche bei Vermietung an den Mieter zu verkaufen. Hierbei geht das Eigentum auf den Mieter über und dieser ist zukünftig für die Instandhaltung seiner Küche selbst verantwortlich.
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