Auskunfteien: Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung der Daten durch eine Auskunftei bilden die §§ 28a und 29 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Demnach dürfen personenbezogene Daten z.B. an die Schufa weitergegeben werden. Auch die genauen Voraussetzungen unter welchen Daten erhoben und wie sie verarbeitet bzw. an Dritte weitergegeben werden dürfen finden sich in oben genannten Paragrafen.