Unter einer Renovierungsklausel beim Immobilienkauf versteht sich die Möglichkeit der Käufer, bereits im Notartermin die Schlüssel zur Immobilie durch eine Teilzahlung des Kaufpreises zu erhalten um Renovierungsarbeiten durchführen zu können. Da es sich bei einem Immobilienkauf klassischerweise um ein Zug-um-Zug Geschäft handelt, erhalten die Käufer in der Regel den Schlüssel erst nach einigen Wochen mit vollständiger Kaufpreiszahlung. Um diese Zeit gerade bei leerstehenden Immobilien zu verkürzen, wird gerne auf die sogenannte Renovierungsklausel zurückgegriffen. Dabei bestehen für Käufer und Verkäufer einige Risiken, die vorab im notariellen Kaufvertrag geklärt werden müssen. Als Verkäufer besteht das wesentliche Risiko in der Verschlechterung der Immobilie in Kombination mit dem Umstand, dass der Käufer den Kaufpreis nicht zahlt oder zahlen kann. Selbstverständlich steht dem Verkäufer in diesem Fall ein Schadensersatzanspruch zu. Die tatsächliche Durchsetzung unterliegt dabei aber immer der Frage, warum der Kaufpreis in erster Instanz gar nicht erst bezahlt wurde. Das Makler-Team von ZEIT & WERT Immobilien steht Ihnen bei Fragen rund um die notarielle Kaufvertragsgestaltung gerne zur Verfügung.
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