Erbbaurecht
Das Erbbaurecht kommt aus einer Zeit hoher Zinsen und bedeutet, dass das Grundstück auf dem eine Immobilie steht nicht gekauft, sondern nur gemietet bzw. gepachtet wird. Der fällige Zins wird auch Erbbauzins genannt. Es handelt sich beim Erbbaurecht um ein beschränkt dingliches auf dem Grundstück lastendes Recht. Erbbaurechte haben üblicherweise Laufzeiten von 99 Jahren. Individuelle Vertragsbestandteile sind zu beachten. Nach Ablauf der Laufzeit verfällt der Wert der Immobilie nicht einfach, sondern der Erbbaurechtsgeber muss dem Erbbaurechtsnehmer in diesem Fall eine angemessene Entschädigung zahlen. Zu Zeiten hoher Immobiliendarlehenszinsen kann sich der Kauf einer Immobilie lohnen, die auf einem Erbbaugrundstück steht. Grund hierfür ist die Opportunität bzw. der positive Effekt aus niedrigeren Erbbauzinsen. Dieser Effekt kehrt sich in Zeiten niedriger Zinsen für Immobiliendarlehen um und man spricht von einem Erbbaunachteil.