Dürfen Mieter unnötigen Heizkosten widersprechen?

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Wir wohnen in einem Objekt mit vier Aufgängen, in dem viele Wohnungen an Eigentümer verkauft wurden. Anfang dieses Jahres wurde die Treppenhausheizung – 1999 installiert, aber nie genutzt – in allen vier Häusern angestellt. Die Heizkörper befinden sich neben der undichten Hoftür. Wir Mieter meinen, das widerspricht dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und stellt eine unnötige Energieverschwendung dar. Zudem werden uns zusätzliche Heizkosten aufgebürdet. Was können wir tun?

Das Betreiben von Heizungen im Treppenhaus ist kein Indiz für einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot. Dieses legt den Vermieter lediglich darauf fest, den Mieter nur mit solchen Nebenkosten zu belasten, die für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Gebäudes nach objektiven Maßstäben und unter Berücksichtigung der Mieterinteressen erforderlich sind. Ein Grund kann zum Beispiel sein, dass sich ein beheizter Flur positiv auf die Bausubstanz auswirkt. Ihren Einwand der unnötigen Energieverschwendung müssten Sie im Streitfall darlegen und beweisen.

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