Darf ich Brandschutztüren mit einem Keil offen halten?

Nein! Brandschutztüren dürfen in keinem Fall durch eine mechanische Verriegelung wie z.B. einem Keil dauerhaft offen gehalten werden. Personen die dies tun, machen sich gem. § 145 Abs. 2 Nr. 2 Strafgesetzbuch strafbar. Eine Lösung bieten automatisierte Türmechanismen, die im Falle von Rauch und Feuer Brand- und Rauchschutztüren automatisch schließen.

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