Ausnahmen Energieausweispflicht
Ja! Hierzu zählen Gebäude die ohne den Einsatz von Energie gekühlt oder beheizt werden, Gebäude die unter Denkmalschutz stehen sowie Ausnahmen für kommerziell genutzte Immobilien (Tierhaltung, Gewächshäuser etc.). Somit können private Immobilienbesitzer in der Regel nur auf einen Energieausweis verzichten, sofern die zu verkaufende oder zu vermietende Immobilie unter Denkmalschutz steht.