Verrechnen der Kaution nicht erlaubt!
„Abwohnen“ der Kaution ist nicht erlaubt!
Mieter dürfen die beim Vermieter hinterlegte Kaution nicht verrechnen, in dem sie vor einem Auszug die letzten Mietzahlungen einbehalten. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor. Die Kammer hatte eine Mieterin zur Nachzahlung nicht geleisteter Mieten verurteilt, nachdem sich die Frau geweigert hatte, die zwei letzten Monatsmieten vor ihrem Auszug zu bezahlen. Das sogenannte „Abwohnen der Kaution“ sei unzulässig, betonte das Gericht. „Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete endet grundsätzlich erst mit Beendigung des Mietvertrags“, heißt es in der Urteilsbegründung.