Ortsübliche Vergleichsmiete
In Gemeinden mit einem Mietspiegel ist es noch am einfachsten, die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Sehr viel schwieriger wird es, wenn es keinen Mietspiegel vor Ort gibt. Die von der Bundesregierung in diesem Zusammenhang erwähnte „Mietdatenbank“ gibt es nur in Hannover. So wird es absehbar in der Praxis zu vielen Streitigkeiten um die Höhe der Miete kommen. Der Mieter hat gegen den Vermieter einen Auskunftsanspruch in Bezug auf die zur Ermittlung der Vergleichsmiete maßgeblichen Tatsachen, also etwa zur Ausstattung und energetischen Beschaffenheit der Wohnung. Auch die Höhe der Vormiete muss der Vermieter gegenüber dem neuen Mieter mitteilen.