Wie lange darf der Mieter nach einer Räumungsklage bleiben?

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Diese Frage beantwortete erst 2019 das Landgericht Berlin. Ein Vermieter gewann nach einem langen Prozess gegen seine Mieter die Räumungsklage. Verständlicherweise hat der Vermieter sodann ein großes Interesse daran, möglichst schnell die Räumung der Mietwohnung zu erreichen.

Aber wie lange dürfen die Mieter noch in der Wohnung bleiben?

Im konkreten Fall baten die Mieter um einen Räumungsschutz für 6 bis 8 Monate. Begründet wurde dies damit, dass von den vier im Haushalt lebenden Kindern drei noch schulpflichtig sind und die neue Bleibe somit in der Nähe der Schule zu finden sei. Wie lange darf ein Mieter nach Räumungsklage bleiben

Da dies mit einer sechsköpfigen Familie kein einfaches Unterfangen ist, baten die Mieter das Gericht um einstweiligen Vollstreckungsschutz. Dies bedeutet, dass der Vermieter während dem Vollstreckungsschutz das Urteil zu seinen Gunsten nicht durch einen Gerichtsvollzieher der die Räumung durchführt durchsetzen kann. Somit hätte die Familie mehr Zeit gehabt, eine neue Wohnung zu suchen.

Das Landgericht entscheidet zu Gunsten des Vermieters

Das Landgericht Berlin entschied sich gegen den Vollstreckungsschutz für die Mieter. Es sah nicht die gem. § 765 a ZPO vorliegende Härte gegen den Mieter, sodass ein besonderer Schutz nicht zu veranlassen sei.

Da die Mieter in ihrem Antrag auf Vollstreckungsschutz auf die schulpflichtigen Kinder verwiesen und das Landgericht Berlin hierin eine Aufgabe des Sozialstaates und damit der Allgemeinheit sah, lehnte es den Antrag ab. Aufgaben der Allgemeinheit dürfen nicht auf Vermieter überbürdet werden.

LG Berlin Beschluss v. 11.9.19 AZ 51 T 378/19

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