Dürfen Immobilienkäufer Eigenleistung zur Beseitigung verstecker Mängel gelten machen – vorausgesetzt, der Verkäufer haftet?
Das OLG Frankfurt befasst sich aktuell mit diesem Fall. Käufer einer Immobilie stellten nach dem Kauf fest, dass sich im Dachstuhl des Hauses der Holzbock tummelt und Teile des Gebäudes von Schwamm befallen sind.…