Erftstadt-Liblar! Extravagante, frisch renovierte 2-Zimmer Penthouse-Wohnung mit großer, umlaufender Dachterrasse und eigenem Duplex-Garagenstellplatz in zentrumsnaher Wohnlage! (SN 4509)

Kaufpreis
Objektart Penthouse
PLZ 50374
Land D
Grundstücksgröße
Frei ab sofort
Provision -
Mietpreis 995,- EUR
Nebenkosten 250,- EUR
Ort Erftstadt
Zimmer 2
Wohnfläche 95 m²
Garage / Stellplatz 1 /
Baujahr 1994
Erftstadt-Liblar! Extravagante, frisch renovierte 2-Zimmer Penthouse-Wohnung mit großer, umlaufender Dachterrasse und eigenem Duplex-Garagenstellplatz in zentrumsnaher Wohnlage! (SN 4509)

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Sehr geehrte/r Mietinteressent/in, bevor Sie weiterlesen, beachten Sie bitte:

Unser Auftraggeber wünscht einen Mieter mit einwandfreier Bonität. Bitte reichen Sie Ihre Anfrage nur dann ein, wenn Sie diese Voraussetzung erfüllen und dies z.B. durch eine Schufa-Selbstauskunft belegen können, die spätestens zur Besichtigung vorgelegt wird.

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IMMOBILIE IM ÜBERBLICK

Renovierte 2-Zimmer Penthouse-Wohnung mit attraktivem, modernen Zuschnitt, großer, umlaufender Dachterrasse sowie eigenem Duplex-Garagenstellplatz, in zentraler Wohnlage von Erftstadt-Liblar!

Baujahr: 1994

ca. 95 m² Wohnfläche verteilt auf:
Wohn-/ Esszimmer, Schlafzimmer (inkl. separiertem Büro) Küche, Vollbad, Diele, Gäste-WC und sonniger Dachterrasse

+ eigenem Garagenstellplatz (Duplex-Parker) für monatlich 50,- Euro

Verschaffen Sie sich vorab gerne einen ersten Eindruck, dank unseres virtuellen 360°-Rundgangs! Diesen können sie sich bequem auf unserer Homepage www.zeitundwert.de freischalten!

BESCHREIBUNG

Die zur Vermietung stehende 2-Zimmer Penthouse-Wohnung ist im Dachgeschoss eines gepflegten 11-Parteienhauses, welches sich zentral gelegen in einer carréeförmig angelegten, geschmackvoll errichteten Wohnanlage von Erftstadt-Liblar befindet.

Das 1994 errichtete Gebäude zeichnet sich durch einen geschützten begrünten Innenhof ohne Durchgangsverkehr aus und bietet somit eine ruhige und angenehme Wohnatmosphäre.

Barrierearm über nur zwei Stufen gelangt man zum Lift und weiter in die 3. Etage (Dachgeschoss), wo sich die frisch renovierte und extravagante Penthouse-Wohnung befindet.

Sie erstreckt sich insgesamt über eine Wohnfläche von ca. 95 qm und besticht durch ihre hohen Decken und eine offen gelegte Dachbalkenkonstruktion, was zu einem besonderen Wohnambiente führt.

Die gesamte Wohnung ist gerade erst mit hochwertigem Designer-Vinyl in Landhausdielenoptik ausgestattet worden und vermittelt ein warmes und einladendes Ambiente. Dazu sind alle Wände und Innentüren in elegantem Weiß gehalten und sorgen für einen modernen und klaren Wohnstil.

Eine unterlegte Fußbodenheizung spendet überall angenehme Fußwärme.

Als Herzstück und besonderes Highlight der Wohnung präsentiert sich das großzügige und durch seine Deckenhöhe imposante Wohn-/ Esszimmer. Es bietet Dank seines L-förmigen Zuschnitts die optimale Lösung einer optischen Gliederung und zudem viele weitere, individuelle und kreative Möblierungsmöglichkeiten. Der freiliegende Dachbalken an der Decke ist ein besonderer Hingucker. Abgerundet wird der Raum durch die auf zwei Seiten großen, bodentiefen Fensterfronten inkl. Zugang auf die Dachterrasse, welche das Zimmer mit reichlich Sonnenlicht fluten.

Besonders beeindruckend ist die großzügige, umlaufende Dachterrasse mit bester Sonnenausrichtung zu jeder Tageszeit (Süden, Westen und Osten). Die gesamte Terrasse wurde gerade erst mit neuen, stilvollen Platten versehen und hat reichlich Platz für eine gemütliche Sitz-Lounge, einen Grill oder ähnliches.
Direkt an den Wohnbereich angrenzend, überzeugt die Küche mit ihrem großzügigen Zuschnitt und einem weiteren Terrassenzugang. Die schöne, vorhandene Einbauküche bietet viel Stau- und Arbeitsfläche und kann gegen einen Aufpreis von 30,- EUR im Monat mit angemietet werden.

Mit einer beachtlichen Größe überzeugt das Schlafzimmer. Hier sorgen bodentiefe Fenster (inkl. Zugang zur Terrasse) für viel Tageslicht und eine schöne Aussicht. Eine geschickt gesetzte Trennwand schafft einen separaten Bereich, der vielseitig genutzt werden kann, zum Beispiel als Büro oder Ankleide.

Das Vollbad ist hell gefliest und verfügt über eine dezente Bordüre. Die weiße Sanitärausstattung ist zeitlos modern und umfasst eine Badewanne, eine Dusche mit eleganter Glasabtrennung, einen Waschtisch und ein Hänge-WC.

Abgerundet wird das Raumensemble durch ein im Stil dem Bad angepasstes separates Gäste-WC.

Zusätzlich ist der Wohnung ein separater Kellerraum zugewiesen, welcher weiteren sinnvollen Stauraum bietet. Zur gemeinschaftlichen Nutzung gibt es einen Fahrradkeller sowie einen Wasch- und Trockenraum.

Vervollständigt wird das Mietangebot durch einen eigenen Gargenstellplatz (Duplex-Parker), der für eine monatliche Miete von 50,- EUR zur Verfügung steht.

FENSTER

Weiße Kunststoff-ISO-Fenster mit elektrischen Rollläden

ENERGIEAUSWEIS / HEIZUNG
Fußbodenheizung auf Basis einer Gaszentralheizung mit zentraler Warmwasseraufbereitung
Baujahr Heizung: 2011
Der Energieausweis liegt in Form eines Verbrauchsausweises vor.
Endenergieverbrauch: 113 kWh/(m²*a)
Effizienzklasse: D
Gültig bis: 02.07.2028

BEZUG

Die Immobilie ist ab sofort bezugsfrei.

NEBENKOSTEN

Die Nebenkosten in Höhe von 250,- EUR verstehen sich inklusive Heizkosten.

FAZIT

Diese attraktive Penthouse-Wohnung in Erftstadt Liblar bietet ein einzigartiges Wohnerlebnis. Sie eignet sich ideal für Paare oder Singles, die Wert legen auf modernes zentrumsnahes Wohnen mit hohem Komfort und individueller Note.

Die großzügigen Räumlichkeiten, die exquisite Ausstattung und die umlaufende Sonnenterrasse machen sie zu einem begehrten Zuhause.

Der geschützte begrünte Innenhof der gepflegten Wohnanlage sorgt für Ruhe und Entspannung inmitten der zentrumsnahen Lage von Liblar, einem der beiden großen Stadteile von Erftstadt. Komfortable Annehmlichkeiten wie ein Lift, ein gemauerter Kellerraum und ein Duplex-Garagenstellplatz runden das Angebot ab.

SONSTIGES

Der Vermieter ist an einem langfristigen Mietverhältnis interessiert. Er legt Wert auf solvente Mieter die sorgfältig mit dem Mietgegenstand umgehen und sich in die ruhige Hausgemeinschaft integrieren.

LAGE

Erftstadt zählt zu den begehrten Wohnorten an der südwestlichen Peripherie Kölns. Liblar ist einer der beiden Hauptortsteile von Erftstadt. Das Schlossstädtchen bietet eine umfassende Infrastruktur und viele Vorzüge:

Pendler haben einen kurzen Weg zum Bahnhof mit besten Verbindungen nach Köln (Direktverbindung in ca. 20 Minuten am Hauptbahnhof Köln).
Die Autobahn (A1 / A61) ist nur ca. 3 km entfernt. Nach Köln fährt man mit dem Auto ca. 25 Minuten.

Einkaufen gehen können Sie zu Fuß! Das Einkaufszentrum mit einem umfassenden Shoppingangebot liegt nur einen Katzensprung (150 m) entfernt.

Für Kinder ist bestens gesorgt: Liblar bietet Kindergärten, Tagesmütter, Grund- und weiterführende Schulen und einen Waldorf Kindergarten, sowie ebenfalls Grund - und weiterführende Waldorf Schule.

Erftstadt bietet ein vielseitiges kulturelles wie auch sportliches Freizeitangebot (z.B. Tennis, Reiten, Golf, Hallen- und Freibäder, eine Musikschule mit regelmäßigen Konzerten und Aufführungen)

Das Naherholungsgebiet Kottenforst Ville mit seinen ausgedehnten Wäldern und schönen Seen liegt quasi vor der Haustür und lädt zu ausgedehnten Spaziergängen, Radtouren oder zum Schwimmen am bekannten Liblarer Lido ein.

IHR ANSPRECHPARTNER

Herr Niclas Schütten steht Ihnen für weitere Informationen oder eine Besichtigung gern zur Verfügung unter nsc@zeitundwert.de oder unter Tel. 02235 - 92 92 623.


Umgebungskarte

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Niclas Schütten

ZEIT & WERT Immobilien
SP Sybille Gerth
Dieselstraße 14
50374 Erftstadt

02235 - 92 92 623
02235 - 92 92 65

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Wichtige Info's im Überblick

Vermittlungsprovision

Bei Kauf dieser Immobilie ist vom Käufer eine Vermittlungsprovision zu bezahlen. Die vertragliche Grundlage hierfür, bildet der sogenannte "Maklervertrag". Dieser gilt nur für die betreffende, zu besichtigende Immobilie und beinhaltet konkrete Angaben zur Provisionshöhe und den Provisionsbedingungen.

Details zum Maklervertrag

Die Besichtigung Ihrer Wunschimmobilie bedingt die Zustimmung zum Maklervertrag.

Der Ablauf im Einzelnen:

  1. Niemand mag Überraschungen, daher stellen wir Ihnen auf dieser Seite den vorausgefüllten Maklervertrag zur Vorabinformation bereit. Kurz und verständlich gibt dieser die Provisionsvereinbarung wieder, die bei Kauf dieser Immobilie gilt.
  2. Ihre Zustimmung vorausgesetzt, nehmen wir Ihre Kontaktdaten auf, die für die Terminvereinbarung und den Maklervertrag erforderlich sind.
  3. Ihre Zustimmung vorausgesetzt, nehmen wir Ihre Kontaktdaten auf, die für den 360°-Rundgang und den Maklervertrag erforderlich sind.
  4. Der Maklervertrag kann anschließend - online - unterzeichnet werden. Es genügt die Tastatur des Computers oder Smartphones, um Ihre Zustimmung zu erteilen.
  5. Am Ende Ihrer Anfrage schicken wir Ihnen eine Übersicht aller Dokumente per E-Mail und unser Serviceteam vereinbart mit Ihnen den gewünschten Besichtigungstermin.
  6. Am Ende Ihrer Anfrage schicken wir Ihnen eine Übersicht aller Dokumente per E-Mail sowie die Zugangsdaten zum 360°-Rundgang.

Informationsaustausch zwischen Ihnen und uns

Alle Daten, die Sie uns übermitteln, werden ausschließlich zweckgebunden verwendet und zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergeben. Ihre Besichtigungsanfrage umfasst wesentliche Kontaktdaten sowie die Dokumentation Ihres unterzeichneten Maklervertrags.

Alle Daten, die Sie uns übermitteln, werden ausschließlich zweckgebunden verwendet und zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergeben. Ihre Anfrage umfasst wesentliche Kontaktdaten sowie die Dokumentation Ihres unterzeichneten Maklervertrags.

Für Ihre Unterlagen:

Sie erhalten im Anschluss Ihrer Anfrage automatisch folgende Dokumente per E-Mail:

  • Zugangsdaten zum 360°-Rundgang
  • Maklervertrag, digital unterzeichnet
  • Widerrufsbelehrung und Musterwiderrufsformular
  • AGB und Datenschutzbedingungen

Die Datenverarbeitung beginnt erst mit Absenden der Formulardaten. Ein vorheriges Verlassen dieser Seite führt nicht zur Datenverarbeitung oder -speicherung.

Schritt 2/3

Ihre Kontaktdaten

Ihre Kontaktdaten verwenden wir ausschließlich zweckgebunden im Rahmen des von Ihnen gewünschten Besichtigungstermins. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt zu keinem Zeitpunkt.

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Schritt 3/3

Unterzeichneter MaklervertragAbschluss eines MaklervertragsVorschau Maklervertrag

für die zur Besichtigung ausgewählte Immobilie:

für die zum 360°-Rundgang ausgewählte Immobilie:

ZEIT & WERT
Maklervertrag

Abschluss eines Maklervertrags:

Ich/Wir, Ihr Name (Vor-/Nachname),

bestätige/n hiermit den Vertragsschluss über die Erbringung von Maklerdienstleistungen mit ZEIT & WERT Immobilien, Systempartner Sybille Gerth, Dieselstraße 14, 50374 Erftstadt bezüglich der Immobilie mit der Exposénummer SN 4509-0504.

Nur im Falle eines Kaufes, verpflichte ich mich / wir uns zur Zahlung einer Provision an die Maklerfirma in Höhe von - (inkl. MwSt.) vom Kaufpreis bei notarieller Beurkundung.

Kaufe/n ich/wir nicht, entstehen mir/uns durch diesen Maklervertrag keinerlei Kosten.

Mir/uns ist bekannt, dass der Makler gem. § 656 c BGB einen Vertrag mit dem Verkäufer in gleicher Provisionshöhe geschlossen hat. Auf die hier notwendige Doppeltätigkeit bin ich / sind wir hingewiesen worden und damit einverstanden.

Unterzeichnung des Maklervertrags:

Ihre gespeicherte Signatur:

Info Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten

Gesetzesänderung vom 23.12.2020 ... mehr lesen

Es gibt (mal) wieder etwas Neues!

„Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Das Gesetz soll die Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser erhöhen. Was heißt das?

Maklervertrag und Provisionsvereinbarung

Der Gesetzgeber möchte den Interessenten / Käufer vermeintlich noch besser schützen. Deswegen ist seit dem 23.12.2020 ein neues Gesetz in Kraft. Es schreibt vor (§ 656 a BGB), dass mit jedem Kaufinteressenten zwingend ein Maklervertrag in Textform abzuschließen ist. Kosten entstehen hierdurch keine.

Nur wenn Sie die angebotene Immobilie erwerben, wird – wie bisher auch – eine Maklerprovision in der im Exposé angegebenen Höhe fällig. Dabei darf diese Provision niemals höher sein als die des Verkäufers (§ 656 c BGB).

Erwerben Sie die Immobilie nicht, entstehen Ihnen auch keinerlei Kosten. Sie wollen doch „einfach nur mal schauen" - das verstehen wir, aber leider verlangt der Gesetzgeber schon dafür einen Maklervertrag.

Sie finden das kompliziert und bürokratisch? Wir auch! Dennoch ist dies juristisch der einzig korrekte Weg.

Sollten Sie nicht einverstanden sein, dürfen wir leider nicht für Sie tätig sein und Ihnen diese Immobilie nicht anbieten.

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Sollten Sie den Wunsch haben, die Immobilie vor Ort zu besichtigen, vereinbaren wir gerne einen Besichtigungstermin mit Ihnen. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt oder eine Besichtigungsanfrage über unsere Website.

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Viel Spaß beim virtuellen Rundgang!

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