Kerpen-Blatzheim! Großer, teilsanierter Altbau mit sonnigem Hofgärtchen und Großgarage!(MB 4421)

Kaufpreis 325.000,- EUR
Objektart Einfamilienhaus
PLZ 50171
Land D
Grundstücksgröße 294 m²
Frei ab
Provision 3.57 %
Mietpreis
Nebenkosten
Ort Kerpen
Zimmer 3
Wohnfläche 128 m²
Garage / Stellplatz 1 /
Baujahr 1920
Kerpen-Blatzheim! Großer, teilsanierter Altbau mit sonnigem Hofgärtchen und Großgarage! (MB 4421)

KURZBESCHREIBUNG


Teilsaniertes Einfamilienhaus mit 2 Vollgeschossen, Satteldach, Garage (Hofeinfahrt), großem rückwärtigen Nebengelass und Teilkeller sowie herrlich sonnigem Hofgarten in ruhiger gewachsener Wohnlage! Baujahr um 1920 – weitreichend modernisiert!

Ca. 128 m² Wohnfläche, verteilt auf

Erdgeschoss
Wohnzimmer, Küche, Kaminzimmer, Diele und Terrasse

Obergeschoss
1,5 Zimmer + Ankleide, Wellnessbad- und Waschküche

Dachgeschoss
2 große Dachstudios (eigentümerseits ausgebaut)

294 m² großes Sonnenareal

+ Großer, gepflasterter, uneinsehbarer Innenhof mit Nebengelass, WC und Abstellfläche

+ Inhouse Garage mit Durchfahrtsmöglichkeit zum Innenhof, liebevoll angelegter Garten


BAUWEISE / BESCHREIBUNG

Das 2-geschossige, in solider, konventioneller Massivbauweise errichtete Einfamilienhaus mit Teilkeller und Satteldach wurde ursprünglich um ca. 1920 erbaut.

In den letzten Jahren fanden etliche Sanierungsmaßnahmen statt:

Neue Kunststoff-ISO-Fenster

Neue (2016) Gaszentral-heizung mit Warmwasseraufbereitung

Neue Oberböden

Neue Dacheindeckung + Dämmung

Neues Badezimmer

Neue Stromleitungen

Neue Wasserleitungen

Im Zuge der Modernisierung wurde die Raumaufteilung nach heutigen Wohnansprüchen neu gestaltet und der gartenwärtige Verlängerungsschenkel des Erdgeschosses vollständig ins Haus integriert:

Hier entstand die schöne Wohnküche mit Durchreiche zum Essbereich.

Die Immobilie erhielt im Rahmen dieser Umbauten im ganzen Erdgeschoss neue Oberböden, Wand- und Deckenverkleidungen.

Raumaufteilung / Ausstattung

Das toppgepflegte Eigenheim bietet auf rd. 128 m² Wohnfläche eine großzügige Raumaufteilung.

Im Erdgeschoss besticht das über 40 m² große Raumensemble aus Küche, Essplatz, und Wohnzimmer mit Kamin. Es ist mit schickem neuem, hellem Fliesenboden durchgängig ausgelegt.
Doppelflügelige Fenster lassen von mehreren Seiten Licht hinein.

Die gartenseitige Wohnküche ist modern gestaltet und mit thekenähnlicher Durchreiche versehen.

Die Durchreiche ermöglicht freien Blick in den Wohn-/Essbereich und unterteilt Küche und Wohnen so optisch.

Die Terrassentüre führt geradewegs in den sichtgeschützten Innenhof.

Von der gepflasterten Innenhoffläche gelangen Sie zu der rückwärtigen, grünen Rasenfläche. Sie bietet ganztägig wahlweise ein schattiges oder sonniges Plätzchen.

Der Garten ist modern mit Doppelmattenzäunen umfriedet und zusätzlich bereits mit Beet Einfassungen gestaltet worden. Freuen Sie sich auf das kommende Frühjahr um sich den Traum vom kleinen Nutzgarten oder dem eigenen großen Blumenmeer zu erfüllen.

Zurück ins Haus:

Der gesamte Wohn-/Essbereich überzeugt mit großformatigen Fliesenboden und Echtsteinpaneelen an den Wänden.
Der aufstehende Kaminofen spendet in der Übergangszeit behagliche Wärme.

Eine Steintreppe führt in das Obergeschoss des Einfamilienhauses.

Das tagesbelichtete Wellnessbad begeistert mit Badewanne, großer Dusche mit eleganter Glasabtrennung, Doppelwaschtisch, Hänge-WC, Handtuchheizkörper und stromsparender LED-Beleuchtung.

Großformatige Fliesen wurden als Bodenbelag und Wandfliese gewählt. Dezent eingesetzte Mosaiksteine umranden WC und Waschbereich. Vervollständigt wird das schöne Vollbad mit direkt angrenzender Waschküche.

Ein Fenster sorgt für optimale Belichtung und Belüftung.

Direkt daneben steht ein großer Raum als z.B. Elternschlafzimmer zur Verfügung. Gleich zwei Fenster, eine hübsche Fachwerkwand und neuwertiger PVC-Fußboden in Holzoptik beschreiben die Ausstattung.

Am Treppenaufgang gelegen ist ein weiterer Raum (Durchgangszimmer) im Rahmen der Sanierung entstanden. Auch hier haben die jetzigen Eigentümer einen aufstehenden Kamin installieren lassen um die behagliche Wärme im ganzen Haus nutzen zu können.
So wird die neu installierte Gasheizung durch die beiden im Haus eingebauten Kaminöfen unterstützt.

Fenster zu beiden Seiten machen die gesamte Obergeschossebene freundlich hell und einladend.

Eine gewendelte Holz-Stahltreppe führt in das Dachgeschoss des schönen Domizils.

Es beherbergt zwei große Dachstudios und wurde eigentümerseits vollständig wohnlich ausgebaut, unterliegt jedoch nicht den Vorgaben offizieller Wohnfläche.

Großformatige Dachflächenfenster, hochwertiger Vinylfußboden in Betonoptik und mehrere LED-Deckenspots versprühen modernes Wohnambiente.

Vervollständigt wird das Eigenheim durch die üblichen Nutz- und Funktionsräume in Form eines Gewölbekellers mit zusätzlicher Staufläche im Untergeschoss.

Zusätzlich gibt es noch weitere Flächen im gartenseitigen Anbau.



FAZIT

Das Einfamilienhaus zeigt sich in gutem-gepflegtem Unterhaltungszustand.
Es erfordert neben dem sprichwörtlichen `Eimer Farbe´ einige geringfügige Arbeiten, um kurzfristig einziehen zu können.
Idealerweise spricht diese Immobilie Familien mit bis zu zwei Kindern an, die Wert gen auf eine ruhige, gewachsene Wohnlage und ein angenehmes Wohnumfeld.

Heizung / Energieausweis

Gaszentralheizung

Baujahr Wärmeerzeuger 2016

Energieausweis liegt in bedarfsorientierter Form vor.

Endenergiebedarf 189,7 kWh/m²a

Energieeffizienzklasse „F“

Erstellt am 01.11.2022

Gültig bis 31.10.2032

LAGE


Das Haus liegt in einer ruhigen, gewachsenen Wohnlage. Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Kindergarten und Grundschule stehen vor Ort zur Verfügung bzw. sind in den umliegenden Orten auf kurzem Weg erreich-bar.
Weiterführende Schulen und ein umfassendes Shopping-Angebot stehen in Kerpen zur Auswahl.
In Kerpen-Buir, Kerpen-Horrem sowie in Kerpen-Sindorf gibt es S-und Bundes-Bahnanschlüsse mit idealen Verbindungen nach Köln.
Die Autobahnen A4 und A61 sind in wenigen Fahrminuten erreichbar.


HISTORISCHES


Die Geschichte des Ortes Blatzheim reicht weit zurück. Viele Funde gibt es aus der Römerzeit. Ein großes Landgut aus dem 2. oder 3. Jahrhundert konnte zwischen Blatzheim, Bergerhausen und den Clemenshöfen nachgewiesen werden. Vermutlich kreuzten sich in Blatzheim die beiden Römerstraßen Köln-Aachen-Maastricht und Zülpich-Neuss. Zum ersten Male schriftlich erwähnt wird der Name Blatzheims in einer Urkunde vom 25.5.1057. Mit dieser Urkunde überließ der Kölner Erzbischof Anno II. seine Güter in Blatzheim der Königin Richeza von Polen auf Lebenszeit zur Nutzung. Ein Geschlecht von Bergerhausen wird erstmals 1291 erwähnt. Die Burg Bergerhausen und die Kommandeursburg zeugen noch heute von starken Befestigungsanlagen. Die Straßenbezeichnung "Klosterhof St. Peter" verweist auf das dortige Zisterzienserkloster und die Straße "Peters Mühle" erinnert an eine der vielen Wassermühlen entlang des Neffelbachs.


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Michael Bodelier

ZEIT & WERT Immobilien
SP Sybille Gerth
Dieselstraße 14
50374 Erftstadt

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Bei Kauf dieser Immobilie ist vom Käufer eine Vermittlungsprovision zu bezahlen. Die vertragliche Grundlage hierfür, bildet der sogenannte "Maklervertrag". Dieser gilt nur für die betreffende, zu besichtigende Immobilie und beinhaltet konkrete Angaben zur Provisionshöhe und den Provisionsbedingungen.

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  1. Niemand mag Überraschungen, daher stellen wir Ihnen auf dieser Seite den vorausgefüllten Maklervertrag zur Vorabinformation bereit. Kurz und verständlich gibt dieser die Provisionsvereinbarung wieder, die bei Kauf dieser Immobilie gilt.
  2. Ihre Zustimmung vorausgesetzt, nehmen wir Ihre Kontaktdaten auf, die für die Terminvereinbarung und den Maklervertrag erforderlich sind.
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Alle Daten, die Sie uns übermitteln, werden ausschließlich zweckgebunden verwendet und zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergeben. Ihre Besichtigungsanfrage umfasst wesentliche Kontaktdaten sowie die Dokumentation Ihres unterzeichneten Maklervertrags.

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für die zur Besichtigung ausgewählte Immobilie:

für die zum 360°-Rundgang ausgewählte Immobilie:

ZEIT & WERT
Maklervertrag

Abschluss eines Maklervertrags:

Ich/Wir, Ihr Name (Vor-/Nachname),

bestätige/n hiermit den Vertragsschluss über die Erbringung von Maklerdienstleistungen mit ZEIT & WERT Immobilien, Systempartner Sybille Gerth, Dieselstraße 14, 50374 Erftstadt bezüglich der Immobilie mit der Exposénummer MB 4421-0504.

Nur im Falle eines Kaufes, verpflichte ich mich / wir uns zur Zahlung einer Provision an die Maklerfirma in Höhe von 3.57 % (inkl. MwSt.) vom Kaufpreis bei notarieller Beurkundung.

Kaufe/n ich/wir nicht, entstehen mir/uns durch diesen Maklervertrag keinerlei Kosten.

Mir/uns ist bekannt, dass der Makler gem. § 656 c BGB einen Vertrag mit dem Verkäufer in gleicher Provisionshöhe geschlossen hat. Auf die hier notwendige Doppeltätigkeit bin ich / sind wir hingewiesen worden und damit einverstanden.

Unterzeichnung des Maklervertrags:

Ihre gespeicherte Signatur:

Info Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten

Gesetzesänderung vom 23.12.2020 ... mehr lesen

Es gibt (mal) wieder etwas Neues!

„Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Das Gesetz soll die Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser erhöhen. Was heißt das?

Maklervertrag und Provisionsvereinbarung

Der Gesetzgeber möchte den Interessenten / Käufer vermeintlich noch besser schützen. Deswegen ist seit dem 23.12.2020 ein neues Gesetz in Kraft. Es schreibt vor (§ 656 a BGB), dass mit jedem Kaufinteressenten zwingend ein Maklervertrag in Textform abzuschließen ist. Kosten entstehen hierdurch keine.

Nur wenn Sie die angebotene Immobilie erwerben, wird – wie bisher auch – eine Maklerprovision in der im Exposé angegebenen Höhe fällig. Dabei darf diese Provision niemals höher sein als die des Verkäufers (§ 656 c BGB).

Erwerben Sie die Immobilie nicht, entstehen Ihnen auch keinerlei Kosten. Sie wollen doch „einfach nur mal schauen" - das verstehen wir, aber leider verlangt der Gesetzgeber schon dafür einen Maklervertrag.

Sie finden das kompliziert und bürokratisch? Wir auch! Dennoch ist dies juristisch der einzig korrekte Weg.

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