Erftstadt-Gymnich! Baugrundstück in bevorzugter Lage mit Altbestand (VH 4750)

Kaufpreis 415.000,- EUR
Objektart Baugrundstück
PLZ 50374
Land D
Grundstücksgröße 797 m²
Frei ab November 2024
Provision 3.57 %
Mietpreis
Nebenkosten
Ort Erftstadt-Gymnich
Zimmer 4
Wohnfläche 93 m²
Garage / Stellplatz 1 / 1
Baujahr 1957
Erftstadt - Gymnich! Baugrundstück in bevorzugter Wohnlage mit renovierungsbedürftigen Altbestand in Form eines Einfamilienhauses (VH 4750)


IMMOBILIE IM ÜBERBLICK


Baugrundstück ca. 463 m² plus zusätzliches Grundstück mit 334 m² Gartenareal und Altbestand in Form eines Einfamilienhauses (BJ: 1957).
Die beiden Grundstücke werden derzeit als ein Ganzes mit 797 m² genutzt. Eine Teilung wurde bereits vollzogen und kann im Grundbuch eingesehen werden.


BESCHREIBUNG

In einer der begehrtesten Wohnlagen von Erftstadt-Gymnich präsentieren wir Ihnen ein ideales Baugrundstück mit vielseitigem Potenzial.

Die idyllische und familienfreundliche Umgebung bietet eine perfekte Kombination aus ruhigem Wohnen im Grünen in direkter Nähe zum Schlosspark und hervorragender Anbindung an die nahegelegenen Städte Köln und Bonn. Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangebote befinden sich in direkter Nähe – ein idealer Ort für Ihre Familie oder Ihr persönliches Bauprojekt.

GRUNDSTÜCK

Das angebotene Grundstück umfasst eine bebaubare Fläche von 12 x 12 Metern, perfekt geeignet für die Errichtung eines Einfamilienhauses nach Ihren individuellen Vorstellungen. Hier können Sie den Traum vom Eigenheim ganz nach Ihren Wünschen verwirklichen. Der rechteckige Zuschnitt ermöglicht eine flexible Planung und bietet hervorragende Lichtverhältnisse für moderne Architektur. Durch die ruhige und sonnige Lage können Sie hier den Luxus eines Gartens oder einer großzügigen Terrasse genießen.

GESAMTFLÄCHE

Das Baugrundstück grenzt direkt an ein weiteres, bereits bebautes Grundstück mit einem Altbestand aus dem Jahr 1957. Zusammen ergeben die beiden Grundstücke eine Gesamtfläche von 797 m², was Ihnen zahlreiche Möglichkeiten eröffnet, Ihr Projekt großzügig zu gestalten.

Eine optionale Erweiterung des Altbestands sowie die Schaffung eines zusätzlichen Wohnbereichs durch einen Neubau wäre ebenfalls möglich. Ein ideales Projekt auch für Familien die zwar räumlich getrennt voneinander, aber dennoch in unmittelbarer Nähe zueinander wohnen möchten.

DAS ALTBESTANDSHAUS

Auf dem angrenzenden Grundstück befindet sich ein Einfamilienhaus aus dem Baujahr 1957. Für handwerklich begabte Käufer bietet sich hier eine besondere Gelegenheit: Das renovierungsbedürftige Haus könnte durch liebevolle Sanierung wieder in neuem Glanz erstrahlen und durch das angrenzende Grundstück ideal erweitert werden. Die solide Grundstruktur des Hauses stellt eine hervorragende Basis für individuelle Umbauten dar.

Vorteile des Altbestands für Handwerker: Für Handwerker oder kreative Käufer bietet dieses Einfamilienhaus eine interessante Chance. Mit handwerklichem Geschick und ein wenig Fantasie lässt sich das Potenzial dieser Immobilie voll ausschöpfen. Ob als Eigenheim mit Erweiterungsmöglichkeiten oder als Investitionsobjekt – die Kombination aus Altbestand und neuem Baugrundstück bietet maximale Flexibilität.

HÖHEPUNKTE

Ideales Baugrundstück mit einer Größe von 12 x 12 Metern
Gesamtfläche der beiden Grundstücke: 797 m²
Sehr gefragte Wohnlage in Erftstadt-Gymnich
Altbestand: Einfamilienhaus (Baujahr 1957) mit Renovierungspotenzial
Attraktives Projekt für Handwerker oder kreative Bauherren
Hervorragende Anbindung an Köln und Bonn

FAZIT

Dieses Grundstück mit Altbestand bietet eine einmalige Gelegenheit für Investoren, Familien oder handwerklich begabte Käufer, die den Traum vom Eigenheim in einer der schönsten Lagen von Erftstadt-Gymnich verwirklichen möchten.

Die solide und gewachsene Wohnlage, die großzügige Gesamtfläche des Baugrundstücks und die Option, das Bestandsgebäude zu renovieren, machen dieses Angebot zu einer äußerst attraktiven Investition.


LAGE

Das Grundstück liegt in einem ruhigen, gewachsenen Wohngebiet im Herzen Gymnichs.
Gymnich bietet weitreichende Einkaufsmöglichkeiten. Kindergarten und Grundschule befinden sich ebenfalls im Ort. Weiterführende Schulen sowie ein umfassendes Shoppingangebot stehen wahlweise in den umliegenden Orten Lechenich, Liblar oder Kerpen zur Verfügung. Liblar bietet außerdem auch eine Waldorfschule.

Die vielseitige kulturelle wie sportliche Infrastruktur trägt mit zum hohen Wohnwert Erftstadts bei. Auch das Naherholungsgebiet Kottenforst Ville mit seinen ausgedehnten Wäldern und schönen Seen liegt quasi vor der Haustür und lädt zu ausgedehnten Spaziergängen, Radtouren oder zum Schwimmen am bekannten sogenannten Liblarer Lido oder den tollen Erft-Auen ein.

Nach Köln oder Bonn fährt man mit dem Auto ca. 20 Minuten. Die nächste Autobahnauffahrt (A61) ist ca. 3 km entfernt. Von Erftstadt-Liblar aus besteht eine pendlerideale Bahnanbindung nach Köln-HBF.


ERSTER EINDRUCK

Zusätzlich zu den persönlichen Besichtigungen, bieten wir Ihnen vorab auch einen virtuellen 360-Grad-Rundgang an. Diesen können Sie sich direkt über unsere Homepage selbst freischalten.
Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen.


HEIZUNG / ENERGIEAUSWEIS
Wesentlicher Energieträger: Strom
Warmwasserversorgung: dezentral

BJ Gebäude: 1957
BJ Heizung: 1984

Energieausweis liegt in bedarfsorientierter Form vor
Endenergiebedarf: 309 kWh/(m²a).
Energieeffizienzklasse: H
Gültig bis: 25.08.2034

Derzeit erfolgt die Beheizung auf Basis von Strom, jedoch ist eine Gas-Versorgungsleitung seitens der Stadt vorhanden, sodass eine Umstellung auf eine effizientere Heizungsart jederzeit möglich ist.


IHRE ANSPRECHPARTNERINNEN

Vivian Hemmersbach und Sybille Gerth stehen Ihnen für Ihre Fragen oder eine Besichtigung gern zur Verfügung.

RUFEN SIE AN!
Tel. 02235 - 92 92 622 oder fragen Sie direkt über unsere Homepage anfrage@zeitundwert.de an.

Umgebungskarte

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Vivian Hemmersbach

ZEIT & WERT Immobilien
SP Sybille Gerth
Dieselstraße 14
50374 Erftstadt

02235 - 92 92 622
02235 - 92 92 65

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Wichtige Info's im Überblick

Vermittlungsprovision

Bei Kauf dieser Immobilie ist vom Käufer eine Vermittlungsprovision zu bezahlen. Die vertragliche Grundlage hierfür, bildet der sogenannte "Maklervertrag". Dieser gilt nur für die betreffende, zu besichtigende Immobilie und beinhaltet konkrete Angaben zur Provisionshöhe und den Provisionsbedingungen.

Details zum Maklervertrag

Die Besichtigung Ihrer Wunschimmobilie bedingt die Zustimmung zum Maklervertrag.

Der Ablauf im Einzelnen:

  1. Niemand mag Überraschungen, daher stellen wir Ihnen auf dieser Seite den vorausgefüllten Maklervertrag zur Vorabinformation bereit. Kurz und verständlich gibt dieser die Provisionsvereinbarung wieder, die bei Kauf dieser Immobilie gilt.
  2. Ihre Zustimmung vorausgesetzt, nehmen wir Ihre Kontaktdaten auf, die für die Terminvereinbarung und den Maklervertrag erforderlich sind.
  3. Ihre Zustimmung vorausgesetzt, nehmen wir Ihre Kontaktdaten auf, die für den 360°-Rundgang und den Maklervertrag erforderlich sind.
  4. Der Maklervertrag kann anschließend - online - unterzeichnet werden. Es genügt die Tastatur des Computers oder Smartphones, um Ihre Zustimmung zu erteilen.
  5. Am Ende Ihrer Anfrage schicken wir Ihnen eine Übersicht aller Dokumente per E-Mail und unser Serviceteam vereinbart mit Ihnen den gewünschten Besichtigungstermin.
  6. Am Ende Ihrer Anfrage schicken wir Ihnen eine Übersicht aller Dokumente per E-Mail sowie die Zugangsdaten zum 360°-Rundgang.

Informationsaustausch zwischen Ihnen und uns

Alle Daten, die Sie uns übermitteln, werden ausschließlich zweckgebunden verwendet und zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergeben. Ihre Besichtigungsanfrage umfasst wesentliche Kontaktdaten sowie die Dokumentation Ihres unterzeichneten Maklervertrags.

Alle Daten, die Sie uns übermitteln, werden ausschließlich zweckgebunden verwendet und zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergeben. Ihre Anfrage umfasst wesentliche Kontaktdaten sowie die Dokumentation Ihres unterzeichneten Maklervertrags.

Für Ihre Unterlagen:

Sie erhalten im Anschluss Ihrer Anfrage automatisch folgende Dokumente per E-Mail:

  • Zugangsdaten zum 360°-Rundgang
  • Maklervertrag, digital unterzeichnet
  • Widerrufsbelehrung und Musterwiderrufsformular
  • AGB und Datenschutzbedingungen

Die Datenverarbeitung beginnt erst mit Absenden der Formulardaten. Ein vorheriges Verlassen dieser Seite führt nicht zur Datenverarbeitung oder -speicherung.

Schritt 2/3

Ihre Kontaktdaten

Ihre Kontaktdaten verwenden wir ausschließlich zweckgebunden im Rahmen des von Ihnen gewünschten Besichtigungstermins. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt zu keinem Zeitpunkt.

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Unterzeichneter MaklervertragAbschluss eines MaklervertragsVorschau Maklervertrag

für die zur Besichtigung ausgewählte Immobilie:

für die zum 360°-Rundgang ausgewählte Immobilie:

ZEIT & WERT
Maklervertrag

Abschluss eines Maklervertrags:

Ich/Wir, Ihr Name (Vor-/Nachname),

bestätige/n hiermit den Vertragsschluss über die Erbringung von Maklerdienstleistungen mit ZEIT & WERT Immobilien, Systempartner Sybille Gerth, Dieselstraße 14, 50374 Erftstadt bezüglich der Immobilie mit der Exposénummer 4750-0504.

Nur im Falle eines Kaufes, verpflichte ich mich / wir uns zur Zahlung einer Provision an die Maklerfirma in Höhe von 3.57 % (inkl. MwSt.) vom Kaufpreis bei notarieller Beurkundung.

Kaufe/n ich/wir nicht, entstehen mir/uns durch diesen Maklervertrag keinerlei Kosten.

Mir/uns ist bekannt, dass der Makler gem. § 656 c BGB einen Vertrag mit dem Verkäufer in gleicher Provisionshöhe geschlossen hat. Auf die hier notwendige Doppeltätigkeit bin ich / sind wir hingewiesen worden und damit einverstanden.

Unterzeichnung des Maklervertrags:

Ihre gespeicherte Signatur:

Info Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten

Gesetzesänderung vom 23.12.2020 ... mehr lesen

Es gibt (mal) wieder etwas Neues!

„Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Das Gesetz soll die Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser erhöhen. Was heißt das?

Maklervertrag und Provisionsvereinbarung

Der Gesetzgeber möchte den Interessenten / Käufer vermeintlich noch besser schützen. Deswegen ist seit dem 23.12.2020 ein neues Gesetz in Kraft. Es schreibt vor (§ 656 a BGB), dass mit jedem Kaufinteressenten zwingend ein Maklervertrag in Textform abzuschließen ist. Kosten entstehen hierdurch keine.

Nur wenn Sie die angebotene Immobilie erwerben, wird – wie bisher auch – eine Maklerprovision in der im Exposé angegebenen Höhe fällig. Dabei darf diese Provision niemals höher sein als die des Verkäufers (§ 656 c BGB).

Erwerben Sie die Immobilie nicht, entstehen Ihnen auch keinerlei Kosten. Sie wollen doch „einfach nur mal schauen" - das verstehen wir, aber leider verlangt der Gesetzgeber schon dafür einen Maklervertrag.

Sie finden das kompliziert und bürokratisch? Wir auch! Dennoch ist dies juristisch der einzig korrekte Weg.

Sollten Sie nicht einverstanden sein, dürfen wir leider nicht für Sie tätig sein und Ihnen diese Immobilie nicht anbieten.

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Wir freuen uns, Ihnen Ihre Wunschimmobilie virtuell präsentieren zu dürfen. Ihr 360°-Rundgang steht Ihnen ab sofort zur Verfügung.

In diesem Augenblick erhalten Sie außerdem eine weitere E-Mail von uns. Der darin enthaltene Link ermöglicht Ihnen den 360°-Rundgang jederzeit zu nutzen.

Sollten Sie den Wunsch haben, die Immobilie vor Ort zu besichtigen, vereinbaren wir gerne einen Besichtigungstermin mit Ihnen. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt oder eine Besichtigungsanfrage über unsere Website.

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Viel Spaß beim virtuellen Rundgang!

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