Vermieterrechtschutz

Informationen für Eigentümer

Ihr Schutz bei der Vermietung von Immobilieneigentum!

Häufiger notwendig als erwartet.

Wenn Eigentümer von Wohnungen und Häusern als Vermieter auftreten, gehen immer auch Rechtsrisiken mit einher. Daher obliegt es der Einschätzung jedes einzelnen Vermieters selbst, ob das Risiko eines Rechtsstreits mit den eigenen Mietern durch eine entsprechende Vermieterrechtschutz-Versicherung abgedeckt werden soll.

Vermieterrechtschutz-Versicherung

IM DETAIL:

Wann greift eine Vermieterrechtschutz-Versicherung?

Anlässe zu Streitigkeiten mit Mietern gibt es leider sehr viele und trotz der besten Menschenkenntnis werden einige Vermieter immer wieder Opfer von Mietern, die das fremde Wohneigentum nicht zu schätzen wissen. Gemäß statistischem Bundesamt sind es jährlich rund 230.000 Fälle, die vor deutschen Gerichten landen und einer Klärung bedürfen. Die dabei häufigsten Gründe sind Mietvertragsverletzungen, Betriebskosten und Mieterhöhungen.

Eine Vermieterrechtschutz-Versicherung schützt Vermieter unter anderem in folgenden Situationen:

  • Säumige Mieter und überfällige Mietzahlungen
  • Streitigkeiten im Hinblick auf die Betriebskostenabrechnung
  • Unglücklicherweise entpuppt sich ihr Mieter als Mietnomade
  • Streitiger Kautionseinbehalt nach Mietende
  • Kündigung aus Eigenbedarf
  • Ihr Mieter verletzt im Winter die Räumungspflicht und ein verletzter Passant klagt
  • Gemeindestreitigkeiten wie z.B. die Müllentsorgung
  • Das Finanzamt erkennt nicht die volle Höhe von Instandhaltungskosten an

Offenkundig wird, dass die Vermieterrechtschutz nicht nur bei Streitigkeiten und Problemen einspringt, die unmittelbar mit dem Mieter in Zusammenhang stehen. Daher wird sie auch oft als Eigentümerrechtschutz oder Grundstücksrechtschutz deklariert.

Kommt es zu Streitigkeiten, die von einer Vermieterrechtschutz abgedeckt sind, übernimmt die Versicherung u.a. die Zahlung für alle mit einem Prozess in Verbindung stehenden Kosten wie beispielsweise Anwalt, Gericht, Sachverständige etc.

Tipp: Eine Vermieterrechtschutzversicherung gehört zu den nicht umlagefähigen Kosten. Das bedeutet, Vermieter können die Kosten der Versicherung nicht über die jährliche Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Entsteht allerdings während eines Mietverhältnisses eine Streitigkeit, die bis vor ein Gericht eskaliert, sind die Kosten in der Regel um ein Vielfaches höher als der jährliche Versicherungsbeitrag.

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