Wann greift eine Vermieterrechtschutz-Versicherung?
Anlässe zu Streitigkeiten mit Mietern gibt es leider sehr viele und trotz der besten Menschenkenntnis werden einige Vermieter immer wieder Opfer von Mietern, die das fremde Wohneigentum nicht zu schätzen wissen. Gemäß statistischem Bundesamt sind es jährlich rund 230.000 Fälle, die vor deutschen Gerichten landen und einer Klärung bedürfen. Die dabei häufigsten Gründe sind Mietvertragsverletzungen, Betriebskosten und Mieterhöhungen.
Eine Vermieterrechtschutz-Versicherung schützt Vermieter unter anderem in folgenden Situationen:
- Säumige Mieter und überfällige Mietzahlungen
- Streitigkeiten im Hinblick auf die Betriebskostenabrechnung
- Unglücklicherweise entpuppt sich ihr Mieter als Mietnomade
- Streitiger Kautionseinbehalt nach Mietende
- Kündigung aus Eigenbedarf
- Ihr Mieter verletzt im Winter die Räumungspflicht und ein verletzter Passant klagt
- Gemeindestreitigkeiten wie z.B. die Müllentsorgung
- Das Finanzamt erkennt nicht die volle Höhe von Instandhaltungskosten an
Offenkundig wird, dass die Vermieterrechtschutz nicht nur bei Streitigkeiten und Problemen einspringt, die unmittelbar mit dem Mieter in Zusammenhang stehen. Daher wird sie auch oft als Eigentümerrechtschutz oder Grundstücksrechtschutz deklariert.
Kommt es zu Streitigkeiten, die von einer Vermieterrechtschutz abgedeckt sind, übernimmt die Versicherung u.a. die Zahlung für alle mit einem Prozess in Verbindung stehenden Kosten wie beispielsweise Anwalt, Gericht, Sachverständige etc.
Tipp: Eine Vermieterrechtschutzversicherung gehört zu den nicht umlagefähigen Kosten. Das bedeutet, Vermieter können die Kosten der Versicherung nicht über die jährliche Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Entsteht allerdings während eines Mietverhältnisses eine Streitigkeit, die bis vor ein Gericht eskaliert, sind die Kosten in der Regel um ein Vielfaches höher als der jährliche Versicherungsbeitrag.