Kerpen-Horrem (Götzenkirchen)! Sonnenhelles Miethaus mit Terrasse, Garage und eigener Sauna in begehrter Ruhiglage! (LK 4776)

Kaufpreis
Objektart Einfamilienhaus
PLZ 50169
Land D
Grundstücksgröße
Frei ab 01.04.2025
Provision -
Mietpreis 1.000,- EUR
Nebenkosten 150,- EUR
Ort Kerpen-Horrem (Götzenkirchen)
Zimmer 3.5
Wohnfläche 120 m²
Garage / Stellplatz 1 /
Baujahr 1999
Kerpen-Horrem (Götzenkirchen)! Sonnenhelles, gepflegtes Miethaus mit großzügiger, gut geschnittener Aufteilung, Sonnenterrasse, Garage und eigener Sauna in begehrter Ruhiglage! (LK 4776)

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Sehr geehrte/r Mietinteressent/in,
bevor Sie weiterlesen, beachten Sie bitte:
Unser Auftraggeber wünscht einen Mieter mit einwandfreier Bonität. Bitte reichen Sie Ihre Anfrage nur dann ein, wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen und dies durch eine Schufa-Selbstauskunft und Gehaltsnachweis bis spätestens zur Besichtigung nachweisen können.
Bei Interesse freuen wir uns auf Ihre Anfrage per E-Mail an anfrage@zeitundwert.de - bitte sehen Sie von zusätzlichen Anrufen ab!
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Auf Wunsch bieten wir Ihnen vorab auch einen virtuellen 360-Grad-Rundgang an. Fragen Sie uns gerne danach!

IMMOBILIE IM ÜBERBLICK

Ansprechendes Einfamilienhaus zur Miete in hervorragenden Pflegezustand mit einer großzügigen, transparenten Aufteilung, einladender Sonnenterrasse, eigener Sauna und Garage direkt am Haus in einem beliebten und verkehrsberuhigten Wohngebiet.

Baujahr 1999


ca. 120 m² Wohnfläche verteilt auf:

EG: Wohn-/ Esszimmer mit offener Küche, Diele, Gäste-WC und Sonnenterrasse

OG: 2 Schlafzimmer, Diele und Tageslichtbadezimmer


+ ca. 30 m² wohnwertig ausgebaute Nutzfläche mit zusätzlichem Bad inkl. Sauna im Untergeschoss

+ Waschküche und Hausanschlussraum

+ eigene Garage


BESCHREIBUNG

Bei der zu vermietenden Immobilie handelt es sich um ein schickes, rot verklinkertes Reiheneckhaus, welches im Jahr 1999 in massiver Bauweise errichtet wurde.

Da die Häusergruppe auf einer leichten Anhöhe gelegen ist, gelangen Sie über eine geschwungene, steinerne Außentreppe im Vorgarten zu der Eingangstür des Miethauses.

Sie gelangen zunächst in die hellen Eingangsdiele mit geschmackvollem Granitboden, welche eine gelungene erste Visitenkarte abgibt.

Geradewegs durch befindet man sich im Herzstück des Hauses, dem äußerst großzügigen Wohn-/ Esszimmer mit offener Küche.

Neben einem geschmackvollen, anthrazitfarbenen Fliesenboden lassen große Fensterflächen von zwei Seiten viel Licht in den Raum fallen und verleihen ein angenehm wohnliches Ambiente. Der geräumige Zuschnitt erlaubt vielseitige und individuelle Möblierungsmöglichkeiten.

Durch eine einladende Theke separiert sich die Küche von dem Wohn-/ Essbereich. Die vorhandene, gepflegte Einbauküche bietet viel sinnvolle Arbeitsfläche sowie praktischen Stauraum und kann auf Wunsch im Haus verbleiben.

Der Zugang auf die einladende Sonnenterrasse befindet sich ebenfalls im Wohnzimmer. Diese ist mit schönem, langlebigem Bangkirai-Dielen versehen und sonnenoptimal nach Süden ausgerichtet. An besonders heißen Tagen spendet die vorhandene Markise den nötigen Schatten.

Zurück im Haus wird das Erdgeschoss durch das in elegantem Weiß geflieste Gäste-WC ergänzt. Es verfügt über ein Fenster für die richtige Belichtung und Belüftung, ein Hänge-WC sowie einen Waschtisch.

Über eine Massivholztreppe mit Edelstahlkonstruktion gelangt man in das Obergeschoss, welches vollständig mit Echtholzparkett in einem warmen Farbton versehen ist.

Beide Schlafräume weisen eine gute Größe vor und erlauben eine individuelle Möblierung.

Das geschmackvolle, tagesbelichtete Badezimmer präsentiert sich zeitlos in Schwarz und Weiß gehalten. Während die Wände mit großformatigen, weißen Fliesen versehen sind, ist der Fußboden in kontrastierendem Schwarz ausgeführt. Eine ebenfalls schwarze Bordüre schafft eine gelungene Symbiose. Neben einem großen Fenster beschreiben eine Badewanne, Hänge-WC und ein Waschtisch mit sinnvoller Ablage die elegante Ausstattung.

Im Untergeschoss finden sich neben den üblichen Funktionsräumen wie einer Waschküche und einem Hausanschlussraum zusätzliche ca. 30 m² wohnwertig ausgebaute Nutzfläche. Diese besteht sowohl aus einem großzügig bemessenen, weiß-meliert gefliesten Raum mit Fenster und Ausgangstür zur Garage, als auch aus einem weiteren Badezimmer.

Letzteres ist ebenfalls vollständig in Weiß gehalten und bietet neben WC, Waschtisch und umglaster Dusche eine eigene 2-Personen Sauna.

Ergänzt wird dieses Mietangebot durch einen gemeinschaftlich genutzten Fahrradplatz hinter dem Haus und eine eigene Garage mit elektrischem Sektionaltor.

FAZIT

Dieses gut geschnittene Miethaus eignet sich optimal für Singles, Paare oder Familien mit einem Kind, die Wert legen auf großzügiges Wohnen in guter Lage von Kerpen-Horrem (Götzenkirchen).

FENSTER

Weiße Kunststoff-ISO-Fenster inkl. Rollläden

HEIZUNG / ENERGIEAUSWEIS
Gas-Zentralheizung mit zentraler Warmwasseraufbereitung
Baujahr Wärmeerzeuger: 1999

Der Energieausweis liegt in verbrauchsorientierter Form vor.
Endenergieverbrauch: 84,4 kWh/(m²a)
Energieeffizienzklasse: C


SONSTIGES

Das Miethaus ist ab dem 01.04.2025 bezugsfrei.

LAGE

Kerpen-Götzenkirchen und das angrenzende Kerpen-Horrem zählen zu den bevorzugten Wohnlagen von Kerpen. Kindergärten, Schulen, Ärzte, ausführliche Einkaufsmöglichkeiten, Vereine, Restaurants etc. befinden sich vor Ort. Das vielseitige Freizeitangebot trägt ebenfalls dazu bei, dass die Kommune seit Jahren kontinuierlich Neubürger zum Zuzug anlockt. Wer es z.B. sportlich mag, hat von Schwimmen über Tennis, Fußball und Reiten alle Möglichkeiten. Hervorragende Verkehrsanbindungen sind durch S-Bahn und Regionalbahnanschluss (mehrfach pro Stunde) nach Köln und Düren/Aachen und das nahegelegene Autobahnkreuz Kerpen (A4 / A61) gegeben.


IHRE ANSPRECHPARTNERIN

Laura Klüser steht Ihnen gern für Fragen oder eine Besichtigung zur Verfügung.
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Umgebungskarte

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Laura Klüser

ZEIT & WERT Immobilien
SP Sybille Gerth
Dieselstraße 14
50374 Erftstadt

02235 - 92 92 616
02235 - 92 92 65

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Wichtige Info's im Überblick

Vermittlungsprovision

Bei Kauf dieser Immobilie ist vom Käufer eine Vermittlungsprovision zu bezahlen. Die vertragliche Grundlage hierfür, bildet der sogenannte "Maklervertrag". Dieser gilt nur für die betreffende, zu besichtigende Immobilie und beinhaltet konkrete Angaben zur Provisionshöhe und den Provisionsbedingungen.

Details zum Maklervertrag

Die Besichtigung Ihrer Wunschimmobilie bedingt die Zustimmung zum Maklervertrag.

Der Ablauf im Einzelnen:

  1. Niemand mag Überraschungen, daher stellen wir Ihnen auf dieser Seite den vorausgefüllten Maklervertrag zur Vorabinformation bereit. Kurz und verständlich gibt dieser die Provisionsvereinbarung wieder, die bei Kauf dieser Immobilie gilt.
  2. Ihre Zustimmung vorausgesetzt, nehmen wir Ihre Kontaktdaten auf, die für die Terminvereinbarung und den Maklervertrag erforderlich sind.
  3. Ihre Zustimmung vorausgesetzt, nehmen wir Ihre Kontaktdaten auf, die für den 360°-Rundgang und den Maklervertrag erforderlich sind.
  4. Der Maklervertrag kann anschließend - online - unterzeichnet werden. Es genügt die Tastatur des Computers oder Smartphones, um Ihre Zustimmung zu erteilen.
  5. Am Ende Ihrer Anfrage schicken wir Ihnen eine Übersicht aller Dokumente per E-Mail und unser Serviceteam vereinbart mit Ihnen den gewünschten Besichtigungstermin.
  6. Am Ende Ihrer Anfrage schicken wir Ihnen eine Übersicht aller Dokumente per E-Mail sowie die Zugangsdaten zum 360°-Rundgang.

Informationsaustausch zwischen Ihnen und uns

Alle Daten, die Sie uns übermitteln, werden ausschließlich zweckgebunden verwendet und zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergeben. Ihre Besichtigungsanfrage umfasst wesentliche Kontaktdaten sowie die Dokumentation Ihres unterzeichneten Maklervertrags.

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Für Ihre Unterlagen:

Sie erhalten im Anschluss Ihrer Anfrage automatisch folgende Dokumente per E-Mail:

  • Zugangsdaten zum 360°-Rundgang
  • Maklervertrag, digital unterzeichnet
  • Widerrufsbelehrung und Musterwiderrufsformular
  • AGB und Datenschutzbedingungen

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Ihre Kontaktdaten

Ihre Kontaktdaten verwenden wir ausschließlich zweckgebunden im Rahmen des von Ihnen gewünschten Besichtigungstermins. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt zu keinem Zeitpunkt.

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Unterzeichneter MaklervertragAbschluss eines MaklervertragsVorschau Maklervertrag

für die zur Besichtigung ausgewählte Immobilie:

für die zum 360°-Rundgang ausgewählte Immobilie:

ZEIT & WERT
Maklervertrag

Abschluss eines Maklervertrags:

Ich/Wir, Ihr Name (Vor-/Nachname),

bestätige/n hiermit den Vertragsschluss über die Erbringung von Maklerdienstleistungen mit ZEIT & WERT Immobilien, Systempartner Sybille Gerth, Dieselstraße 14, 50374 Erftstadt bezüglich der Immobilie mit der Exposénummer LK 4776-0504.

Nur im Falle eines Kaufes, verpflichte ich mich / wir uns zur Zahlung einer Provision an die Maklerfirma in Höhe von - (inkl. MwSt.) vom Kaufpreis bei notarieller Beurkundung.

Kaufe/n ich/wir nicht, entstehen mir/uns durch diesen Maklervertrag keinerlei Kosten.

Mir/uns ist bekannt, dass der Makler gem. § 656 c BGB einen Vertrag mit dem Verkäufer in gleicher Provisionshöhe geschlossen hat. Auf die hier notwendige Doppeltätigkeit bin ich / sind wir hingewiesen worden und damit einverstanden.

Unterzeichnung des Maklervertrags:

Ihre gespeicherte Signatur:

Info Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten

Gesetzesänderung vom 23.12.2020 ... mehr lesen

Es gibt (mal) wieder etwas Neues!

„Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Das Gesetz soll die Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser erhöhen. Was heißt das?

Maklervertrag und Provisionsvereinbarung

Der Gesetzgeber möchte den Interessenten / Käufer vermeintlich noch besser schützen. Deswegen ist seit dem 23.12.2020 ein neues Gesetz in Kraft. Es schreibt vor (§ 656 a BGB), dass mit jedem Kaufinteressenten zwingend ein Maklervertrag in Textform abzuschließen ist. Kosten entstehen hierdurch keine.

Nur wenn Sie die angebotene Immobilie erwerben, wird – wie bisher auch – eine Maklerprovision in der im Exposé angegebenen Höhe fällig. Dabei darf diese Provision niemals höher sein als die des Verkäufers (§ 656 c BGB).

Erwerben Sie die Immobilie nicht, entstehen Ihnen auch keinerlei Kosten. Sie wollen doch „einfach nur mal schauen" - das verstehen wir, aber leider verlangt der Gesetzgeber schon dafür einen Maklervertrag.

Sie finden das kompliziert und bürokratisch? Wir auch! Dennoch ist dies juristisch der einzig korrekte Weg.

Sollten Sie nicht einverstanden sein, dürfen wir leider nicht für Sie tätig sein und Ihnen diese Immobilie nicht anbieten.

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Wir freuen uns, Ihnen Ihre Wunschimmobilie virtuell präsentieren zu dürfen. Ihr 360°-Rundgang steht Ihnen ab sofort zur Verfügung.

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Sollten Sie den Wunsch haben, die Immobilie vor Ort zu besichtigen, vereinbaren wir gerne einen Besichtigungstermin mit Ihnen. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt oder eine Besichtigungsanfrage über unsere Website.

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Viel Spaß beim virtuellen Rundgang!

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