Frechen! Schöne 2-Zimmer-Mietwohnung mit Balkon und TG-Stellplatz in begehrter Ruhiglage! (LK 5069)

Preis

Mietpreis
840,- EUR
Nebenkosten
300,- EUR

Objekt

Objektart
Etagenwohnung
Wohnfläche
65 m²
Nutzfläche
6 m²
Zimmer
2
Garage / Stellplatz
1 Tiefgaragenstellplatz
Baujahr
1991
Frei ab
01.10.2026
Ort
50226 Frechen
Objekt Nr.
LK 5069

Energieausweis

Ausweistyp
Verbrauchsausweis
Endenergieverbrauch
76 kWh/(m²·a)
Energieausweis gültig bis
19.06.2028
Baujahr Heizung
1992
Wesentlicher Energieträger
Gas
Energieeffizienzklasse
C

AUFTEILUNG

Die Wohnung befindet sich im 2. Obergeschoss und ist bei Bedarf bequem mit dem Aufzug zu erreichen.

Die Aufteilung beschreibt sich wie folgt:

Wohn-/Esszimmer, Küche, Schlafzimmer, Flur, Badezimmer, Balkon

+ ein Kellerraum
+ ein Tiefgaragenstellplatz (Duplex-Parker)

BESCHREIBUNG

Diese gepflegte 2-Zimmer-Mietwohnung in Frechen überzeugt durch eine gelungene Kombination aus Wohnkomfort, Helligkeit und einer zentralen, zugleich angenehm ruhigen Lage.

Auf rund 65 m² Wohnfläche erwartet Sie ein durchdachtes Raumkonzept, das sich ideal für Singles oder Paare eignet, die Wert auf ein gepflegtes Wohnumfeld und eine funktionale Aufteilung legen.

Der großzügige, lichtdurchflutete Wohnbereich schafft eine freundliche und einladende Atmosphäre und bietet viel Platz für individuelle Einrichtungsideen.
Von hier aus gelangen Sie direkt auf den großzügigen Balkon, der den Wohnraum harmonisch erweitert und zum Entspannen im Freien einlädt – sei es bei einem gemütlichen Frühstück in der Morgensonne oder in den ruhigen Abendstunden nach einem langen Tag.

Die tagesbelichtete Küche bietet ausreichend Stauraum und Raum für kulinarische Entfaltung.
Die vorhandene Einbauküche kann bei Bedarf von dem aktuellen Mieter übernommen werden.

Das gut geschnittene Schlafzimmer bietet genügend Platz für ein Doppelbett und einen Kleiderschrank und schafft einen angenehmen Rückzugsort für erholsame Nächte. Ein weiteres Highlight bietet der zweite Balkon, der von hieraus begehbar ist.

Das Badezimmer präsentiert sich hell und freundlich und ist mit Badewanne, WC, Waschtisch sowie einem praktischen Waschmaschinenanschluss ausgestattet.

Zusätzlichen Stauraum bietet der eigene Kellerraum.

Ein besonderes Plus ist der komfortable Tiefgaragenstellplatz als Duplex-Parker, der bereits in der Miete enthalten ist.

Die Wohnung ist ab dem 01.10.2026 bezugsfrei und bietet damit ideale Voraussetzungen für alle, die eine gepflegte, gut geschnittene Mietwohnung mit Balkon und Tiefgaragenstellplatz in zentraler, ruhiger Lage suchen.

AUSSTATTUNG

Aufzug

Einbauküche zur optionalen Übernahme

2 Balkone

FAZIT

Diese gepflegte 2-Zimmer-Mietwohnung in Frechen bietet auf rund 65 m² ein helles, gut geschnittenes Zuhause mit Balkon, Einbauküche und Tiefgaragenstellplatz.

Besonders geeignet ist die Wohnung für Singles oder Paare, die eine zentrale und zugleich ruhige Lage mit angenehmem Wohnkomfort suchen.

Insgesamt überzeugt das Objekt als attraktive Mietwohnung mit funktionalem Grundriss und hohem Alltagskomfort.

LAGE

Die Wohnung befindet sich in Frechen, einer gefragten Stadt im westlichen Kölner Umland.

Die Lage überzeugt durch eine sehr gute Infrastruktur mit vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten, Dienstleistungen, Ärzten sowie gastronomischen Angeboten in der näheren Umgebung.

Auch Schulen, Kindergärten und weitere Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind gut erreichbar.

Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist komfortabel; Verbindungen in Richtung Köln und die umliegenden Stadtteile stehen regelmäßig zur Verfügung.

Über die nahegelegenen Hauptverkehrsachsen und Autobahnanschlüsse sind sowohl die Kölner Innenstadt als auch weitere Ziele in der Region schnell erreichbar.

Frechen bietet zudem einen hohen Freizeit- und Erholungswert. Grünflächen, Sporteinrichtungen und Naherholungsgebiete in der Umgebung ermöglichen eine angenehme Balance zwischen urbaner Nähe und ruhigem Wohnen.

Die Lage eignet sich damit ideal für Singles und Paare, die eine gute Erreichbarkeit mit einem attraktiven Wohnumfeld verbinden möchten.

Umgebungskarte

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Laura Klüser

ZEIT & WERT Immobilien
SP Sybille Gerth
Dieselstraße 14
50374 Erftstadt

02235-9292616
02235-929265

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Schritt 1/3

Wichtige Info's im Überblick

Vermittlungsprovision

Bei Kauf dieser Immobilie ist vom Käufer eine Vermittlungsprovision zu bezahlen. Die vertragliche Grundlage hierfür, bildet der sogenannte "Maklervertrag". Dieser gilt nur für die betreffende, zu besichtigende Immobilie und beinhaltet konkrete Angaben zur Provisionshöhe und den Provisionsbedingungen.

Details zum Maklervertrag

Die Besichtigung Ihrer Wunschimmobilie bedingt die Zustimmung zum Maklervertrag.

Der Ablauf im Einzelnen:

  1. Niemand mag Überraschungen, daher stellen wir Ihnen auf dieser Seite den vorausgefüllten Maklervertrag zur Vorabinformation bereit. Kurz und verständlich gibt dieser die Provisionsvereinbarung wieder, die bei Kauf dieser Immobilie gilt.
  2. Ihre Zustimmung vorausgesetzt, nehmen wir Ihre Kontaktdaten auf, die für die Terminvereinbarung und den Maklervertrag erforderlich sind.
  3. Ihre Zustimmung vorausgesetzt, nehmen wir Ihre Kontaktdaten auf, die für den 360°-Rundgang und den Maklervertrag erforderlich sind.
  4. Der Maklervertrag kann anschließend - online - unterzeichnet werden. Es genügt die Tastatur des Computers oder Smartphones, um Ihre Zustimmung zu erteilen.
  5. Am Ende Ihrer Anfrage schicken wir Ihnen eine Übersicht aller Dokumente per E-Mail und unser Serviceteam vereinbart mit Ihnen den gewünschten Besichtigungstermin.
  6. Am Ende Ihrer Anfrage schicken wir Ihnen eine Übersicht aller Dokumente per E-Mail sowie die Zugangsdaten zum 360°-Rundgang.

Informationsaustausch zwischen Ihnen und uns

Alle Daten, die Sie uns übermitteln, werden ausschließlich zweckgebunden verwendet und zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergeben. Ihre Besichtigungsanfrage umfasst wesentliche Kontaktdaten sowie die Dokumentation Ihres unterzeichneten Maklervertrags.

Alle Daten, die Sie uns übermitteln, werden ausschließlich zweckgebunden verwendet und zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergeben. Ihre Anfrage umfasst wesentliche Kontaktdaten sowie die Dokumentation Ihres unterzeichneten Maklervertrags.

Für Ihre Unterlagen:

Sie erhalten im Anschluss Ihrer Anfrage automatisch folgende Dokumente per E-Mail:

  • Zugangsdaten zum 360°-Rundgang
  • Maklervertrag, digital unterzeichnet
  • Widerrufsbelehrung und Musterwiderrufsformular
  • AGB und Datenschutzbedingungen

Die Datenverarbeitung beginnt erst mit Absenden der Formulardaten. Ein vorheriges Verlassen dieser Seite führt nicht zur Datenverarbeitung oder -speicherung.

Schritt 2/3

Ihre Kontaktdaten

Ihre Kontaktdaten verwenden wir ausschließlich zweckgebunden im Rahmen des von Ihnen gewünschten Besichtigungstermins. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt zu keinem Zeitpunkt.

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Schritt 3/3

Unterzeichneter MaklervertragAbschluss eines MaklervertragsVorschau Maklervertrag

für die zur Besichtigung ausgewählte Immobilie:

für die zum 360°-Rundgang ausgewählte Immobilie:

ZEIT & WERT
Maklervertrag

Abschluss eines Maklervertrags:

Ich/Wir, Ihr Name (Vor-/Nachname),

bestätige/n hiermit den Vertragsschluss über die Erbringung von Maklerdienstleistungen mit ZEIT & WERT Immobilien, Systempartner Sybille Gerth, Dieselstraße 14, 50374 Erftstadt bezüglich der Immobilie mit der Exposénummer LK 5069.

Nur im Falle eines Kaufes, verpflichte ich mich / wir uns zur Zahlung einer Provision an die Maklerfirma in Höhe von - (inkl. MwSt.) vom Kaufpreis bei notarieller Beurkundung.

Kaufe/n ich/wir nicht, entstehen mir/uns durch diesen Maklervertrag keinerlei Kosten.

Mir/uns ist bekannt, dass der Makler gem. § 656 c BGB einen Vertrag mit dem Verkäufer in gleicher Provisionshöhe geschlossen hat. Auf die hier notwendige Doppeltätigkeit bin ich / sind wir hingewiesen worden und damit einverstanden.

Unterzeichnung des Maklervertrags:

Ihre gespeicherte Signatur:

Info Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten

Gesetzesänderung vom 23.12.2020 ... mehr lesen

Es gibt (mal) wieder etwas Neues!

„Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Das Gesetz soll die Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser erhöhen. Was heißt das?

Maklervertrag und Provisionsvereinbarung

Der Gesetzgeber möchte den Interessenten / Käufer vermeintlich noch besser schützen. Deswegen ist seit dem 23.12.2020 ein neues Gesetz in Kraft. Es schreibt vor (§ 656 a BGB), dass mit jedem Kaufinteressenten zwingend ein Maklervertrag in Textform abzuschließen ist. Kosten entstehen hierdurch keine.

Nur wenn Sie die angebotene Immobilie erwerben, wird – wie bisher auch – eine Maklerprovision in der im Exposé angegebenen Höhe fällig. Dabei darf diese Provision niemals höher sein als die des Verkäufers (§ 656 c BGB).

Erwerben Sie die Immobilie nicht, entstehen Ihnen auch keinerlei Kosten. Sie wollen doch „einfach nur mal schauen" - das verstehen wir, aber leider verlangt der Gesetzgeber schon dafür einen Maklervertrag.

Sie finden das kompliziert und bürokratisch? Wir auch! Dennoch ist dies juristisch der einzig korrekte Weg.

Sollten Sie nicht einverstanden sein, dürfen wir leider nicht für Sie tätig sein und Ihnen diese Immobilie nicht anbieten.

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Wir freuen uns, Ihnen Ihre Wunschimmobilie virtuell präsentieren zu dürfen. Ihr 360°-Rundgang steht Ihnen ab sofort zur Verfügung.

In diesem Augenblick erhalten Sie außerdem eine weitere E-Mail von uns. Der darin enthaltene Link ermöglicht Ihnen den 360°-Rundgang jederzeit zu nutzen.

Sollten Sie den Wunsch haben, die Immobilie vor Ort zu besichtigen, vereinbaren wir gerne einen Besichtigungstermin mit Ihnen. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt oder eine Besichtigungsanfrage über unsere Website.

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Viel Spaß beim virtuellen Rundgang!

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