Erftstadt-Lechenich! Gepflegte 4-Zimmer-ETW mit Sonnenloggia! (SN 5008)

Preis

Kaufpreis
215.000,- EUR
Provision
3,57 %

Objekt

Objektart
Etagenwohnung
Wohnfläche
82 m²
Nutzfläche
6 m²
Zimmer
4
Baujahr
1971
Ort
50374 Erftstadt - Lechenich
Objekt Nr.
SN 5008

Energieausweis

Ausweistyp
Bedarfsausweis
Endenergiebedarf
136,5 kWh/(m²·a)
Energieausweis gültig bis
22.02.2032
Baujahr Heizung
2021
Wesentlicher Energieträger
Gas
Energieeffizienzklasse
E

AUFTEILUNG

Wohn-/Esszimmer, 3 Schlafzimmer, Bad, Küche, Gäste-WC, Diele und Sonnenloggia

BESCHREIBUNG

In attraktiver Lage von Erftstadt-Lechenich präsentiert sich diese gepflegte 4-Zimmer-Eigentumswohnung wahlweise zur Selbstnutzung oder als interessante Kapitalanlage mit bestehendem Mietverhältnis.

Die Wohnung ist seit 2015 vermietet und wird von den derzeitigen Mietern sehr geschätzt. Diese würden das bestehende Mietverhältnis gerne fortsetzen, sind aber gleichfalls auszugsbereit.

Damit spricht die Wohnung sowohl Selbstnutzer wie auch Kapitalanleger an.


Die rund 82 m² große Wohnung befindet sich im 2. Obergeschoss eines massiv errichteten, einseitig angebauten Mehrparteienhauses mit insgesamt 18 Wohneinheiten.

Das im Jahr 1971 errichtete Gebäude erstreckt sich über fünf Geschosse, ist vollständig unterkellert und verfügt über einen Aufzug. Die hell verputzte Fassade und der gepflegte Gesamteindruck des Hauses unterstreichen den soliden Charakter der Immobilie.

Die Wohnung selbst überzeugt durch eine gelungene und zeitgemäße Raumaufteilung, großzügige Fensterflächen und einen hohen Lichteinfall.

Die vorhandenen vier Zimmer ermöglichen eine flexible Nutzung und sprechen damit eine breite Zielgruppe an. Sie ist mit ihrer Kombination aus Wohnungsgröße, Zimmeranzahl und praktischer Raumaufteilung sowohl für Familien wie auch für Paare attraktiv.

Schon beim Betreten der Wohnung vermittelt die Eingangsdiele einen einladenden Eindruck. Eine Garderobe findet hier bequem ihren Platz.

Die Oberböden sind durchgängig mit Laminat ausgestattet und sorgen für ein einheitliches und wohnliches Erscheinungsbild.

Das großzügig geschnittene Wohn- und Esszimmer bildet den Mittelpunkt der Wohnung. Dank des vorteilhaften Zuschnitts lässt sich der Raum vielseitig möblieren. Wohn- und Essbereich können sowohl offen gestaltet als auch durch die Möblierung optisch voneinander getrennt werden.

Große Fensterflächen sorgen für viel Tageslicht und schaffen eine helle, freundliche Atmosphäre.

Ein besonderes Plus ist die sonnige Loggia, die direkt vom Wohnbereich aus zugänglich ist. Der witterungsgeschützte Außenbereich erweitert den Wohnraum auf angenehme Weise und bietet ausreichend Platz für eine Sitzgruppe.

Eine vorhandene Markise sorgt bei Bedarf für zusätzlichen Sonnenschutz und macht die Loggia zu einem angenehmen Rückzugsort im Freien.

Die Küche verfügt über ein eigenes Fenster und bietet damit eine gute natürliche Belichtung und Belüftung. Die vorhandene Einbauküche gehört der derzeitigen Mieterin.

Das Hauptschlafzimmer überzeugt durch seinen geräumigen, nahezu quadratischen Zuschnitt.

Ein weiterer Schlafraum kann je nach Bedarf als Kinder-, Gäste- oder weiteres Schlafzimmer genutzt werden.

Der dritte zusätzliche Raum eröffnet weitere Nutzungsmöglichkeiten und eignet sich beispielsweise hervorragend als Homeoffice oder begehbare Ankleide. Gerade im Hinblick auf die heutigen Anforderungen an Wohnraum stellt dieser flexibel nutzbare Raum einen zusätzlichen Pluspunkt dar.

Das Badezimmer ist zeitlos in Weiß gehalten und deckenhoch gefliest. Es verfügt über einen Waschtisch, eine Badewanne sowie einen Anschluss für eine Waschmaschine. Das vorhandene Fenster sorgt für angenehmes Tageslicht und ermöglicht gleichzeitig eine gute natürliche Belüftung.

Ergänzend steht ein separates Gäste-WC mit WC und Waschtisch zur Verfügung, das ebenfalls hell gefliest ist.

Das vollständig unterkellerte Gebäude bietet den Bewohnern zudem zusätzlichen Stauraum und praktische Gemeinschaftsflächen.

Zur Wohnung gehört ein eigener Kellerabstellraum, der zusätzlichen Platz für persönliche Gegenstände und saisonale Utensilien bietet. Darüber hinaus stehen ein gemeinschaftlich genutzter Trockenraum sowie ein Fahrradkeller zur Verfügung.

FAZIT

Diese gepflegte 4-Zimmer-Eigentumswohnung in Erftstadt-Lechenich eignet sich hervorragend für Eigennutzer und auch Kapitalanleger, die auf der Suche nach einer bereits vermieteten und langfristig orientierten Kapitalanlage sind.

SONSTIGE ANGABEN

HAUSGELD/VORSCHUSS
Der monatliche Vorschuss für die Wohnung beläuft sich aktuell auf 524,51 € inklusive einem Betrag von 75,50 € für die Zuführung zur Erhaltungsrücklage.

FENSTER

Die Kunststoff-ISO-Fenster sind mit Rollläden ausgestattet und verfügen über eine ansprechende Bicolor-Ausführung mit weißer Innenseite und brauner Außenseite.

MIETEINNAHMEN

Die Wohnung erzielt derzeit eine monatliche Kaltmiete von 420,- €; die Nebenkostenvorauszahlung ist mit 235,- € veranschlagt.

LAGE

Erftstadt-Lechenich zählt zu den begehrten Wohnorten an der südwestlichen Peripherie Kölns. Das Schlossstädtchen bietet neben einem hübschen historischen Stadtkern auch eine umfassende Infrastruktur: Breit gefächerte Einkaufsmöglichkeiten, zahlreiche Restaurants, Kindergärten, Tagesstätten, Grund- u. weiterführende Schulen befinden sich vor Ort.

Sie sind alle gut zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen. Eine Waldorfschule gibt es in Liblar.
Das vielseitige kulturelle wie sportliche Freizeitangebot (z.B. Tennis, Reiten, Golf, Hallen- und ein Freibad) trägt mit zum hohen Wohnwert Erftstadts bei. Die umliegenden Wälder und Seen (Liblarer `Lido´) des Naherholungsgebietes Ville laden zu ausgedehnten Spaziergängen und Fahrradtouren ein.

Die etwa 3 km entfernte Autobahn (A1 / A61) bringt Sie in nur ca. 20 Minuten nach Köln

Umgebungskarte

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Niclas Schütten

ZEIT & WERT Immobilien
SP Sybille Gerth
Dieselstraße 14
50374 Erftstadt

02235-9292623
02235-929265

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Wichtige Info's im Überblick

Vermittlungsprovision

Bei Kauf dieser Immobilie ist vom Käufer eine Vermittlungsprovision zu bezahlen. Die vertragliche Grundlage hierfür, bildet der sogenannte "Maklervertrag". Dieser gilt nur für die betreffende, zu besichtigende Immobilie und beinhaltet konkrete Angaben zur Provisionshöhe und den Provisionsbedingungen.

Details zum Maklervertrag

Die Besichtigung Ihrer Wunschimmobilie bedingt die Zustimmung zum Maklervertrag.

Der Ablauf im Einzelnen:

  1. Niemand mag Überraschungen, daher stellen wir Ihnen auf dieser Seite den vorausgefüllten Maklervertrag zur Vorabinformation bereit. Kurz und verständlich gibt dieser die Provisionsvereinbarung wieder, die bei Kauf dieser Immobilie gilt.
  2. Ihre Zustimmung vorausgesetzt, nehmen wir Ihre Kontaktdaten auf, die für die Terminvereinbarung und den Maklervertrag erforderlich sind.
  3. Ihre Zustimmung vorausgesetzt, nehmen wir Ihre Kontaktdaten auf, die für den 360°-Rundgang und den Maklervertrag erforderlich sind.
  4. Der Maklervertrag kann anschließend - online - unterzeichnet werden. Es genügt die Tastatur des Computers oder Smartphones, um Ihre Zustimmung zu erteilen.
  5. Am Ende Ihrer Anfrage schicken wir Ihnen eine Übersicht aller Dokumente per E-Mail und unser Serviceteam vereinbart mit Ihnen den gewünschten Besichtigungstermin.
  6. Am Ende Ihrer Anfrage schicken wir Ihnen eine Übersicht aller Dokumente per E-Mail sowie die Zugangsdaten zum 360°-Rundgang.

Informationsaustausch zwischen Ihnen und uns

Alle Daten, die Sie uns übermitteln, werden ausschließlich zweckgebunden verwendet und zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergeben. Ihre Besichtigungsanfrage umfasst wesentliche Kontaktdaten sowie die Dokumentation Ihres unterzeichneten Maklervertrags.

Alle Daten, die Sie uns übermitteln, werden ausschließlich zweckgebunden verwendet und zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergeben. Ihre Anfrage umfasst wesentliche Kontaktdaten sowie die Dokumentation Ihres unterzeichneten Maklervertrags.

Für Ihre Unterlagen:

Sie erhalten im Anschluss Ihrer Anfrage automatisch folgende Dokumente per E-Mail:

  • Zugangsdaten zum 360°-Rundgang
  • Maklervertrag, digital unterzeichnet
  • Widerrufsbelehrung und Musterwiderrufsformular
  • AGB und Datenschutzbedingungen

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Ihre Kontaktdaten

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Unterzeichneter MaklervertragAbschluss eines MaklervertragsVorschau Maklervertrag

für die zur Besichtigung ausgewählte Immobilie:

für die zum 360°-Rundgang ausgewählte Immobilie:

ZEIT & WERT
Maklervertrag

Abschluss eines Maklervertrags:

Ich/Wir, Ihr Name (Vor-/Nachname),

bestätige/n hiermit den Vertragsschluss über die Erbringung von Maklerdienstleistungen mit ZEIT & WERT Immobilien, Systempartner Sybille Gerth, Dieselstraße 14, 50374 Erftstadt bezüglich der Immobilie mit der Exposénummer SN 5008.

Nur im Falle eines Kaufes, verpflichte ich mich / wir uns zur Zahlung einer Provision an die Maklerfirma in Höhe von 3.57 % (inkl. MwSt.) vom Kaufpreis bei notarieller Beurkundung.

Kaufe/n ich/wir nicht, entstehen mir/uns durch diesen Maklervertrag keinerlei Kosten.

Mir/uns ist bekannt, dass der Makler gem. § 656 c BGB einen Vertrag mit dem Verkäufer in gleicher Provisionshöhe geschlossen hat. Auf die hier notwendige Doppeltätigkeit bin ich / sind wir hingewiesen worden und damit einverstanden.

Unterzeichnung des Maklervertrags:

Ihre gespeicherte Signatur:

Info Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten

Gesetzesänderung vom 23.12.2020 ... mehr lesen

Es gibt (mal) wieder etwas Neues!

„Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Das Gesetz soll die Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser erhöhen. Was heißt das?

Maklervertrag und Provisionsvereinbarung

Der Gesetzgeber möchte den Interessenten / Käufer vermeintlich noch besser schützen. Deswegen ist seit dem 23.12.2020 ein neues Gesetz in Kraft. Es schreibt vor (§ 656 a BGB), dass mit jedem Kaufinteressenten zwingend ein Maklervertrag in Textform abzuschließen ist. Kosten entstehen hierdurch keine.

Nur wenn Sie die angebotene Immobilie erwerben, wird – wie bisher auch – eine Maklerprovision in der im Exposé angegebenen Höhe fällig. Dabei darf diese Provision niemals höher sein als die des Verkäufers (§ 656 c BGB).

Erwerben Sie die Immobilie nicht, entstehen Ihnen auch keinerlei Kosten. Sie wollen doch „einfach nur mal schauen" - das verstehen wir, aber leider verlangt der Gesetzgeber schon dafür einen Maklervertrag.

Sie finden das kompliziert und bürokratisch? Wir auch! Dennoch ist dies juristisch der einzig korrekte Weg.

Sollten Sie nicht einverstanden sein, dürfen wir leider nicht für Sie tätig sein und Ihnen diese Immobilie nicht anbieten.

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Wir freuen uns, Ihnen Ihre Wunschimmobilie virtuell präsentieren zu dürfen. Ihr 360°-Rundgang steht Ihnen ab sofort zur Verfügung.

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Sollten Sie den Wunsch haben, die Immobilie vor Ort zu besichtigen, vereinbaren wir gerne einen Besichtigungstermin mit Ihnen. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt oder eine Besichtigungsanfrage über unsere Website.

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