Ein Restaurant mit Strahlkraft. Ein Standort mit Zukunft. (MB 5068)

Preis

Mietpreis
3.500,- EUR
Nebenkosten
500,- EUR
Provision
2,38 Kaltmieten inkl. MwSt.

Objekt

Objektart
Restaurant
Baujahr
2026
Ort
50374 Erftstadt-Liblar
Objekt Nr.
MB 5068

Energieausweis

Ausweistyp
es besteht keine Pflicht!

AUFTEILUNG

Neubau Gastronomiefläche in bester Lage von Erftstadt Liblar!

Hier entsteht nicht einfach ein Restaurant. Hier entsteht ein gastronomischer Treffpunkt mit dem Potenzial, sich zu einer der ersten Adressen in Erftstadt zu entwickeln.

BESCHREIBUNG

An einem der markantesten und sichtbarsten Standorte von Liblar entsteht derzeit ein architektonisch hochwertiger Neubau, der künftig das neue Schmuckstück des Stadtteils sein wird. Die moderne, lichtdurchflutete Architektur, die großzügigen Glasfronten sowie die attraktive Außenwirkung schaffen die ideale Grundlage für ein außergewöhnliches Gastronomiekonzept.

Gesucht wird ein engagierter und erfahrener Gastronom, der diese einmalige Chance erkennt und gemeinsam mit den Eigentümern einen besonderen Ort für Genuss, Begegnung und Gastlichkeit schafft.
Ein Standort mit außergewöhnlichem Entwicklungspotenzial.
Moderne Architektur mit hoher Aufenthaltsqualität wurde hier geplant und stilsicher eingesetzt.
Der Neubau setzt bewusst auf eine zeitlose und hochwertige Gestaltung. Großzügige bodentiefe Fenster sorgen für außergewöhnlich helle Räume und ermöglichen einen freien Blick nach außen. Die moderne Fassade mit klaren Linien und hochwertigen Materialien verleiht dem Gebäude eine repräsentative Erscheinung und macht es bereits von außen zu einem echten Blickfang.

Besonders attraktiv wird der Außenbereich. Vor dem Restaurant bzw. seitlich davon entstehen großzügige Terrassenflächen mit einer Kombination aus hochwertigem Pflaster und ansprechend gestalteten Grünflächen. Hier können Gäste künftig in angenehmer Atmosphäre ihre Speisen und Getränke genießen. Die Außenbewirtung wird das gastronomische Angebot ideal ergänzen und den Standort zusätzlich aufwerten.
Zwei Ebenen für ein außergewöhnliches Gastronomiekonzept
Die Gesamtfläche von rund 200 m² verteilt sich auf zwei Ebenen und eröffnet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten.

Im Erdgeschoss befinden sich zwei großzügige Gasträume mit insgesamt rund 53 Sitzplätzen. Ergänzt werden diese durch den Eingangsbereich mit Service und Theke, die Küche, Vorbereitungsräume, Spülküche, Getränkelager sowie sämtliche erforderlichen Nebenräume.
Über eine offene Treppenanlage gelangen die Gäste in das Obergeschoss. Dort befindet sich ein weiterer großzügiger Gastraum mit etwa 28 Sitzplätzen. Die offene Gestaltung und die großen Fensterflächen schaffen eine besonders angenehme Atmosphäre und verleihen dem Restaurant einen hochwertigen Charakter. Insgesamt bietet das Restaurant damit Platz für rund 80 Gäste im Innenbereich. Hinzu kommen die großzügigen Terrassenplätze im Außenbereich.

Ein besonderer Vorteil für den zukünftigen Pächter besteht darin, dass sich das Gebäude derzeit noch im Bau befindet. Viele Ausstattungsdetails und Gestaltungsmöglichkeiten können zum jetzigen Zeitpunkt noch individuell abgestimmt werden. So bietet sich die seltene Gelegenheit, die Gastronomie von Anfang an nach den eigenen Vorstellungen und dem gewünschten Konzept mitzugestalten.
Ob gehobene regionale Küche, italienisches Restaurant, modernes Steakhouse, asiatische Küche oder innovative Systemgastronomie. Die Immobilie bietet die ideale Grundlage für unterschiedlichste Konzepte.

Nettokaltmiete: 3.500,00 € monatlich / Nebenkostenvorauszahlung: 500,00 € monatlich

Wen wir suchen.
Die Eigentümer wünschen sich einen erfahrenen, engagierten und langfristig orientierten Gastronomiepartner, der diesen besonderen Standort dauerhaft erfolgreich etabliert.
Vorausgesetzt werden eine ausgezeichnete Bonität, ein überzeugendes gastronomisches Konzept sowie die Bereitschaft zu einem langfristigen Mietverhältnis.

FAZIT

Solche Gelegenheiten sind selten!
Ein architektonisch hochwertiger Neubau, eine ausgezeichnete Sichtlage, eine großzügige Terrasse, moderne und lichtdurchflutete Gasträume sowie ein Standort, der durch die neue Hochschullandschaft und die dynamische Entwicklung Liblars in den kommenden Jahren erheblich an Bedeutung gewinnen wird, bilden die Grundlage für ein Restaurant mit außergewöhnlichem Potenzial.
Wenn Sie einen Standort suchen, an dem Sie Ihr gastronomisches Konzept auf höchstem Niveau verwirklichen und langfristig erfolgreich etablieren möchten, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Kontaktaufnahme.

SONSTIGE ANGABEN

Zusammenfassung
- Gesamtfläche ca. 200 m², Innenbereich mit rund 80 Sitzplätzen
- Großzügige Außenterrasse
- Modernes Neubauobjekt mit repräsentativer Glasfassade
- Hochwertige Architektur
- Sehr gute Sichtbarkeit und fußläufig zum Bahnhof Erftstadt-Liblar
- Fertigstellung voraussichtlich Ende 2026 bis Anfang 2027
- Individuelle Mitgestaltung derzeit noch möglich

Energieausweispflicht besteht nicht, da der Neubau als Aufbau eines Denkmals errichtet worden ist.

LAGE

Liblar befindet sich derzeit in einer der spannendsten Entwicklungsphasen seiner Geschichte. Mit dem entstehenden Ville Campus der Hochschule des Bundes sowie weiteren geplanten Hochschul- und Forschungsprojekten entwickelt sich Erftstadt zunehmend zu einem neuen Wissenschafts- und Bildungsstandort im Rhein Erft Kreis. Künftig werden mehrere hundert Studierende sowie zahlreiche Beschäftigte den neuen Campus nutzen. Parallel entstehen weitere Forschungs- und Innovationsprojekte in unmittelbarer Umgebung. Dadurch wächst dauerhaft die Zahl potenzieller Gäste aus Hochschule, Wirtschaft und Verwaltung.

Zusätzlich überzeugt der Standort durch seine hervorragende Verkehrsanbindung. Der Bahnhof Erftstadt Liblar ist bequem zu Fuß erreichbar und bietet schnelle Verbindungen unter anderem nach Köln, Bonn und Euskirchen. Dadurch eignet sich das Restaurant nicht nur für die örtliche Bevölkerung, sondern ebenso als attraktiver Treffpunkt für Pendler, Besucher und Geschäftsleute.

Umgebungskarte

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Michael Bodelier

ZEIT & WERT Immobilien
SP Sybille Gerth
Dieselstraße 14
50374 Erftstadt

02235-9292620
02235-929265

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Wichtige Info's im Überblick

Vermittlungsprovision

Bei Kauf dieser Immobilie ist vom Käufer eine Vermittlungsprovision zu bezahlen. Die vertragliche Grundlage hierfür, bildet der sogenannte "Maklervertrag". Dieser gilt nur für die betreffende, zu besichtigende Immobilie und beinhaltet konkrete Angaben zur Provisionshöhe und den Provisionsbedingungen.

Details zum Maklervertrag

Die Besichtigung Ihrer Wunschimmobilie bedingt die Zustimmung zum Maklervertrag.

Der Ablauf im Einzelnen:

  1. Niemand mag Überraschungen, daher stellen wir Ihnen auf dieser Seite den vorausgefüllten Maklervertrag zur Vorabinformation bereit. Kurz und verständlich gibt dieser die Provisionsvereinbarung wieder, die bei Kauf dieser Immobilie gilt.
  2. Ihre Zustimmung vorausgesetzt, nehmen wir Ihre Kontaktdaten auf, die für die Terminvereinbarung und den Maklervertrag erforderlich sind.
  3. Ihre Zustimmung vorausgesetzt, nehmen wir Ihre Kontaktdaten auf, die für den 360°-Rundgang und den Maklervertrag erforderlich sind.
  4. Der Maklervertrag kann anschließend - online - unterzeichnet werden. Es genügt die Tastatur des Computers oder Smartphones, um Ihre Zustimmung zu erteilen.
  5. Am Ende Ihrer Anfrage schicken wir Ihnen eine Übersicht aller Dokumente per E-Mail und unser Serviceteam vereinbart mit Ihnen den gewünschten Besichtigungstermin.
  6. Am Ende Ihrer Anfrage schicken wir Ihnen eine Übersicht aller Dokumente per E-Mail sowie die Zugangsdaten zum 360°-Rundgang.

Informationsaustausch zwischen Ihnen und uns

Alle Daten, die Sie uns übermitteln, werden ausschließlich zweckgebunden verwendet und zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergeben. Ihre Besichtigungsanfrage umfasst wesentliche Kontaktdaten sowie die Dokumentation Ihres unterzeichneten Maklervertrags.

Alle Daten, die Sie uns übermitteln, werden ausschließlich zweckgebunden verwendet und zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergeben. Ihre Anfrage umfasst wesentliche Kontaktdaten sowie die Dokumentation Ihres unterzeichneten Maklervertrags.

Für Ihre Unterlagen:

Sie erhalten im Anschluss Ihrer Anfrage automatisch folgende Dokumente per E-Mail:

  • Zugangsdaten zum 360°-Rundgang
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  • AGB und Datenschutzbedingungen

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Ihre Kontaktdaten

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Unterzeichneter MaklervertragAbschluss eines MaklervertragsVorschau Maklervertrag

für die zur Besichtigung ausgewählte Immobilie:

für die zum 360°-Rundgang ausgewählte Immobilie:

ZEIT & WERT
Maklervertrag

Abschluss eines Maklervertrags:

Ich/Wir, Ihr Name (Vor-/Nachname),

bestätige/n hiermit den Vertragsschluss über die Erbringung von Maklerdienstleistungen mit ZEIT & WERT Immobilien, Systempartner Sybille Gerth, Dieselstraße 14, 50374 Erftstadt bezüglich der Immobilie mit der Exposénummer MB 5068.

Nur im Falle eines Kaufes, verpflichte ich mich / wir uns zur Zahlung einer Provision an die Maklerfirma in Höhe von - (inkl. MwSt.) vom Kaufpreis bei notarieller Beurkundung.

Kaufe/n ich/wir nicht, entstehen mir/uns durch diesen Maklervertrag keinerlei Kosten.

Mir/uns ist bekannt, dass der Makler gem. § 656 c BGB einen Vertrag mit dem Verkäufer in gleicher Provisionshöhe geschlossen hat. Auf die hier notwendige Doppeltätigkeit bin ich / sind wir hingewiesen worden und damit einverstanden.

Unterzeichnung des Maklervertrags:

Ihre gespeicherte Signatur:

Info Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten

Gesetzesänderung vom 23.12.2020 ... mehr lesen

Es gibt (mal) wieder etwas Neues!

„Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Das Gesetz soll die Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser erhöhen. Was heißt das?

Maklervertrag und Provisionsvereinbarung

Der Gesetzgeber möchte den Interessenten / Käufer vermeintlich noch besser schützen. Deswegen ist seit dem 23.12.2020 ein neues Gesetz in Kraft. Es schreibt vor (§ 656 a BGB), dass mit jedem Kaufinteressenten zwingend ein Maklervertrag in Textform abzuschließen ist. Kosten entstehen hierdurch keine.

Nur wenn Sie die angebotene Immobilie erwerben, wird – wie bisher auch – eine Maklerprovision in der im Exposé angegebenen Höhe fällig. Dabei darf diese Provision niemals höher sein als die des Verkäufers (§ 656 c BGB).

Erwerben Sie die Immobilie nicht, entstehen Ihnen auch keinerlei Kosten. Sie wollen doch „einfach nur mal schauen" - das verstehen wir, aber leider verlangt der Gesetzgeber schon dafür einen Maklervertrag.

Sie finden das kompliziert und bürokratisch? Wir auch! Dennoch ist dies juristisch der einzig korrekte Weg.

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