Erftstadt-Liblar! Renditeknaller! Vermietetes 1-Zimmer-Apartement zur Investition! (SN 5058)

Preis

Kaufpreis
93.000,- EUR
Provision
3,57 %

Objekt

Objektart
Apartment
Wohnfläche
38 m²
Nutzfläche
6 m²
Zimmer
1
Garage / Stellplatz
1 Tiefgaragenstellplatz
Baujahr
1974
Ort
50374 Erftstadt / Liblar
Objekt Nr.
SN 5058

Energieausweis

Ausweistyp
Verbrauchsausweis
Endenergieverbrauch
75,9 kWh/(m²·a)
Energieausweis gültig bis
19.07.2028
Baujahr Heizung
1974
Wesentlicher Energieträger
Fernwärme
Energieeffizienzklasse
C

AUFTEILUNG

Wohn-/ Schlafraum, Küche, Diele, Bad, Balkon

BESCHREIBUNG

Diese gepflegte 1-Zimmer-Wohnung in Erftstadt-Liblar bietet eine attraktive Gelegenheit für Kapitalanleger, die eine kompakte und bereits vermietete Immobilie mit überzeugender Rendite suchen.

(Zum Schutz der Privatsphäre des Mieters sind keine Innenbilder veröffentlicht worden.)

Das Apartment befindet sich im 15. Obergeschoss eines massiv errichteten Mehrparteienhauses aus dem Jahr 1974 und überzeugt durch eine durchdachte Raumaufteilung auf ca. 38 m² Wohnfläche.

Die Etage lässt sich dank zweier Aufzüge bequem barrierefrei erreichen.

Die Wohnung selbst eröffnet sich zur Diele, welche Platz für eine sinnvolle Garderobe bietet.

Der Wohn- und Schlafbereich liefert vielseitige Nutzungsmöglichkeiten und wird durch den vorhandenen Balkon angenehm erweitert. Von hier aus genießen Bewohner zusätzlichen Freiraum im Alltag und einen herrlichen Blick über das Naturschutzgebiet Kottenforst Ville.

Ein 2024 saniertes und somit zeitgemäßes Badezimmer sowie die funktionale Ausstattung runden das Wohnkonzept ab.

Ergänzend steht ein eigener Kellerraum mit ca. 6 m² Nutzfläche zur Verfügung, der praktischen Stauraum bietet.

Besonders hervorzuheben ist der im Kaufpreis enthaltene Tiefgaragenstellplatz, der den Komfort der Immobilie zusätzlich steigert und zugleich einen wertvollen Bestandteil des Angebots darstellt.

FAZIT

Da die Wohnung bereits vermietet ist, eignet sie sich ideal für Käufer, die ohne längere Leerstandsphase in eine Kapitalanlage investieren möchten. Die Kombination aus gefragter Lage in Erftstadt-Liblar, kompakter Wohnungsgröße, Balkon, eigenem Kellerraum und Tiefgaragenstellplatz macht dieses Apartment zu einer interessanten Investition mit hervorragender Renditeperspektive.

SONSTIGE ANGABEN

FENSTER

doppeltverglaste Holz-ISO-Fenster


MIETEINNAHMEN

Das derzeitige Mietverhältnis läuft seit dem 15.07.2020 und soll gerne weitergeführt werden.

Die monatliche Grundmiete beträgt 445,- Euro und die monatlichen Betriebskosten belaufen sich auf 200,- Euro.

Die letzte Mieterhöhung gab es am 01.05.2026.

Der TG-Stellplatz ist für zusätzlich 40,- Euro monatlich vermietet.

VORSCHUSS / HAUSGELD
Der derzeitige monatliche Vorschuss für die ETW beträgt 337,65 Euro.
Ab dem 01.01.2027 sinkt dieser Betrag jedoch auf 281,78 Euro.

LAGE

Das Apartment befindet sich in zentraler und zugleich angenehm wohnlicher Lage von Erftstadt-Liblar. Der beliebte Stadtteil überzeugt durch eine sehr gute Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten, Cafés, Restaurants, Ärzten, Apotheken sowie weiteren Einrichtungen des täglichen Bedarfs in gut erreichbarer Nähe.

Liblar bietet eine attraktive Kombination aus urbaner Versorgung und naturnahem Wohnen. Die umliegenden Grünflächen, der nahe gelegene Schlosspark sowie die Erftstädter Seenlandschaft laden zu Spaziergängen, Freizeitaktivitäten und Erholung im Grünen ein. Auch Sport- und Kulturangebote sind im Stadtteil und in der näheren Umgebung vielfältig vorhanden.

Die Verkehrsanbindung ist hervorragend: Über den Bahnhof Erftstadt bestehen regelmäßige Verbindungen in Richtung Köln und in die umliegenden Städte. Zudem sorgen die nahe gelegenen Autobahnanschlüsse für eine gute Erreichbarkeit der Region Köln/Bonn sowie weiterer Ziele im Rheinland. Dadurch eignet sich die Lage sowohl für Berufspendler als auch für alle, die eine gut angebundene Wohnlage mit hoher Lebensqualität schätzen.

Umgebungskarte

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Niclas Schütten

ZEIT & WERT Immobilien
SP Sybille Gerth
Dieselstraße 14
50374 Erftstadt

02235-9292623
02235-929265

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Schritt 1/3

Wichtige Info's im Überblick

Vermittlungsprovision

Bei Kauf dieser Immobilie ist vom Käufer eine Vermittlungsprovision zu bezahlen. Die vertragliche Grundlage hierfür, bildet der sogenannte "Maklervertrag". Dieser gilt nur für die betreffende, zu besichtigende Immobilie und beinhaltet konkrete Angaben zur Provisionshöhe und den Provisionsbedingungen.

Details zum Maklervertrag

Die Besichtigung Ihrer Wunschimmobilie bedingt die Zustimmung zum Maklervertrag.

Der Ablauf im Einzelnen:

  1. Niemand mag Überraschungen, daher stellen wir Ihnen auf dieser Seite den vorausgefüllten Maklervertrag zur Vorabinformation bereit. Kurz und verständlich gibt dieser die Provisionsvereinbarung wieder, die bei Kauf dieser Immobilie gilt.
  2. Ihre Zustimmung vorausgesetzt, nehmen wir Ihre Kontaktdaten auf, die für die Terminvereinbarung und den Maklervertrag erforderlich sind.
  3. Ihre Zustimmung vorausgesetzt, nehmen wir Ihre Kontaktdaten auf, die für den 360°-Rundgang und den Maklervertrag erforderlich sind.
  4. Der Maklervertrag kann anschließend - online - unterzeichnet werden. Es genügt die Tastatur des Computers oder Smartphones, um Ihre Zustimmung zu erteilen.
  5. Am Ende Ihrer Anfrage schicken wir Ihnen eine Übersicht aller Dokumente per E-Mail und unser Serviceteam vereinbart mit Ihnen den gewünschten Besichtigungstermin.
  6. Am Ende Ihrer Anfrage schicken wir Ihnen eine Übersicht aller Dokumente per E-Mail sowie die Zugangsdaten zum 360°-Rundgang.

Informationsaustausch zwischen Ihnen und uns

Alle Daten, die Sie uns übermitteln, werden ausschließlich zweckgebunden verwendet und zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergeben. Ihre Besichtigungsanfrage umfasst wesentliche Kontaktdaten sowie die Dokumentation Ihres unterzeichneten Maklervertrags.

Alle Daten, die Sie uns übermitteln, werden ausschließlich zweckgebunden verwendet und zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergeben. Ihre Anfrage umfasst wesentliche Kontaktdaten sowie die Dokumentation Ihres unterzeichneten Maklervertrags.

Für Ihre Unterlagen:

Sie erhalten im Anschluss Ihrer Anfrage automatisch folgende Dokumente per E-Mail:

  • Zugangsdaten zum 360°-Rundgang
  • Maklervertrag, digital unterzeichnet
  • Widerrufsbelehrung und Musterwiderrufsformular
  • AGB und Datenschutzbedingungen

Die Datenverarbeitung beginnt erst mit Absenden der Formulardaten. Ein vorheriges Verlassen dieser Seite führt nicht zur Datenverarbeitung oder -speicherung.

Schritt 2/3

Ihre Kontaktdaten

Ihre Kontaktdaten verwenden wir ausschließlich zweckgebunden im Rahmen des von Ihnen gewünschten Besichtigungstermins. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt zu keinem Zeitpunkt.

Ihre Kontaktdaten verwenden wir ausschließlich zweckgebunden im Rahmen des von Ihnen gewünschten 360°-Rundgangs. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt zu keinem Zeitpunkt.

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Bemerkung

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Schritt 3/3

Unterzeichneter MaklervertragAbschluss eines MaklervertragsVorschau Maklervertrag

für die zur Besichtigung ausgewählte Immobilie:

für die zum 360°-Rundgang ausgewählte Immobilie:

ZEIT & WERT
Maklervertrag

Abschluss eines Maklervertrags:

Ich/Wir, Ihr Name (Vor-/Nachname),

bestätige/n hiermit den Vertragsschluss über die Erbringung von Maklerdienstleistungen mit ZEIT & WERT Immobilien, Systempartner Sybille Gerth, Dieselstraße 14, 50374 Erftstadt bezüglich der Immobilie mit der Exposénummer SN 5058.

Nur im Falle eines Kaufes, verpflichte ich mich / wir uns zur Zahlung einer Provision an die Maklerfirma in Höhe von 3.57 % (inkl. MwSt.) vom Kaufpreis bei notarieller Beurkundung.

Kaufe/n ich/wir nicht, entstehen mir/uns durch diesen Maklervertrag keinerlei Kosten.

Mir/uns ist bekannt, dass der Makler gem. § 656 c BGB einen Vertrag mit dem Verkäufer in gleicher Provisionshöhe geschlossen hat. Auf die hier notwendige Doppeltätigkeit bin ich / sind wir hingewiesen worden und damit einverstanden.

Unterzeichnung des Maklervertrags:

Ihre gespeicherte Signatur:

Info Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten

Gesetzesänderung vom 23.12.2020 ... mehr lesen

Es gibt (mal) wieder etwas Neues!

„Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Das Gesetz soll die Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser erhöhen. Was heißt das?

Maklervertrag und Provisionsvereinbarung

Der Gesetzgeber möchte den Interessenten / Käufer vermeintlich noch besser schützen. Deswegen ist seit dem 23.12.2020 ein neues Gesetz in Kraft. Es schreibt vor (§ 656 a BGB), dass mit jedem Kaufinteressenten zwingend ein Maklervertrag in Textform abzuschließen ist. Kosten entstehen hierdurch keine.

Nur wenn Sie die angebotene Immobilie erwerben, wird – wie bisher auch – eine Maklerprovision in der im Exposé angegebenen Höhe fällig. Dabei darf diese Provision niemals höher sein als die des Verkäufers (§ 656 c BGB).

Erwerben Sie die Immobilie nicht, entstehen Ihnen auch keinerlei Kosten. Sie wollen doch „einfach nur mal schauen" - das verstehen wir, aber leider verlangt der Gesetzgeber schon dafür einen Maklervertrag.

Sie finden das kompliziert und bürokratisch? Wir auch! Dennoch ist dies juristisch der einzig korrekte Weg.

Sollten Sie nicht einverstanden sein, dürfen wir leider nicht für Sie tätig sein und Ihnen diese Immobilie nicht anbieten.

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360°-Rundgang erfolgreich freigeschaltet!

Wir freuen uns, Ihnen Ihre Wunschimmobilie virtuell präsentieren zu dürfen. Ihr 360°-Rundgang steht Ihnen ab sofort zur Verfügung.

In diesem Augenblick erhalten Sie außerdem eine weitere E-Mail von uns. Der darin enthaltene Link ermöglicht Ihnen den 360°-Rundgang jederzeit zu nutzen.

Sollten Sie den Wunsch haben, die Immobilie vor Ort zu besichtigen, vereinbaren wir gerne einen Besichtigungstermin mit Ihnen. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt oder eine Besichtigungsanfrage über unsere Website.

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Viel Spaß beim virtuellen Rundgang!

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