Bungalow auf 1.177 m² Traumgrundstück. Sanieren oder neu bauen! (MB 5063)

Preis

Kaufpreis
675.000,- EUR
Provision
3,57 %

Objekt

Objektart
Bungalow
Wohnfläche
156 m²
Nutzfläche
150 m²
Zimmer
5
Grundstücksgröße
1.177 m²
Garage / Stellplatz
2 Garagen
Baujahr
1970
Frei ab
sofort
Ort
50374 Erftstadt-Liblar
Objekt Nr.
MB 5063

AUFTEILUNG

Erdgeschoss: 5 Zimmer, Küche, Entrée, Vollbad und Gäste-WC
Untergeschoss: teils tagesbelichtete Nutz- und Funktionsräume mit viel praktischem Stauraum

BESCHREIBUNG

Eine seltene, absolut ruhige und begehrte „Best-Lage" innerhalb Liblars!

Manche Immobilien überzeugen durch ihre Ausstattung. Andere durch ihre Lage. Und dann gibt es Objekte wie dieses, die vor allem durch ihr außergewöhnliches Entwicklungspotenzial begeistern und zusätzlich in bester Lage errichtet worden sind.

Nutzen Sie diese absolut seltene Gelegenheit!
Auf einem beeindruckenden, 1.177 m² großen Grundstück in einer ruhigen und gewachsenen Wohnlage von Erftstadt Liblar befindet sich dieser freistehende, großzügige, lichtdurchflutete Fertighausbungalow aus dem Baujahr 1970/1971 mit massiver Vollunterkellerung, begehrter Süd-West Lage und 2 Garagen. Die Immobilie wurde über viele Jahre liebevoll gepflegt und befindet sich in einem ordentlichen Zustand. Gleichzeitig eröffnet sie ihrem neuen Eigentümer vielfältige Möglichkeiten. Ob umfassende Modernisierung des bestehenden Hauses oder eine vollständige Neubebauung des Grundstücks. Hier stehen Ihnen zahlreiche Perspektiven offen.
Besonders interessant ist dabei die Lage innerhalb des Bebauungsplans Nr. 14 Erftstadt Liblar Süd. Nach erster Einschätzung erscheint eine von der bisherigen Bebauung abweichende Neubebauung grundsätzlich denkbar. Ebenso könnte eine Teilung des großzügigen Grundstücks in Betracht kommen. So wären beispielsweise zwei Doppelhaushälften oder auch freistehende Wohnhäuser realisierbar. Die konkrete Bebaubarkeit ist selbstverständlich durch den Käufer mit den zuständigen Behörden und Fachplanern zu prüfen.
Besonders interessant ist dabei der seit Oktober 2025 geltende Bau-Turbo nach § 246e BauGB. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen, Wohnungsbau schneller und auch abweichend von bestehenden planungsrechtlichen Vorgaben zuzulassen. Er setzt allerdings insbesondere die Zustimmung der Kommune voraus und ersetzt keine Prüfung der übrigen öffentlich-rechtlichen Anforderungen.
Damit eignet sich dieses Angebot gleichermaßen für Eigennutzer, Familien mit langfristigen Plänen, Investoren sowie Bauträger. Der eingeschossige Bungalow bietet eine klassische und familienfreundliche Raumaufteilung.
Herzstück des Hauses ist das großzügige L förmige Wohnzimmer mit seinen großen Fensterflächen. Der Raum wirkt freundlich und hell und bietet einen direkten Zugang auf die Terrasse sowie in den sonnigen Garten. Hier lassen sich entspannte Stunden im Freien genießen.
Darüber hinaus stehen im Erdgeschoss vier weitere Zimmer zur Verfügung. Diese wurden bislang als Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Arbeitszimmer genutzt und bieten vielfältige Nutzungsmöglichkeiten.

Ergänzt wird das Raumangebot durch
- Küche
- Diele mit guter Erschließung aller Räume
- tagesbelichtetes Vollbad mit Doppelwaschtisch
- separates Gäste WC (derzeit nicht in Betrieb)

Die Ausstattung entspricht überwiegend dem Baujahr und bietet damit eine hervorragende Grundlage für eine umfassende Modernisierung nach den eigenen Vorstellungen.

Ein großer Vorteil dieser Immobilie ist die massive Vollunterkellerung.
Während viele Fertighäuser dieser Zeit nur eingeschränkt unterkellert wurden, bietet dieses Haus ein vollständig massiv errichtetes Untergeschoss mit zahlreichen Nutzflächen. Hier befinden sich die klassischen Funktionsräume wie Heizung, Lagerflächen, Werkstatt sowie weitere großzügige Kellerräume, die sich teils tagesbelichtet präsentieren und viel Platz für Hobby, Vorräte oder Freizeit bieten.

Das Wesentliche im Überblick:
- freistehender Fertighausbungalow
- Baujahr 1970/1971 (Nordhaus, bis heute aktiver Fertighausbauer)
- massive Vollunterkellerung
- ca. 1.177 m² Grundstück
- großzügiges L-förmiges Wohnzimmer
- vier weitere Zimmer
- Terrasse mit direktem Gartenzugang
- großes Tageslichtbad
- separates Gäste-WC
- gepflegter Gesamtzustand
- großes Entwicklungspotenzial

FAZIT

Diese Immobilie bietet weit mehr als nur ein Wohnhaus.
Sie verbindet den Komfort ebenerdigen Wohnens in einem großzügig konzipierten Bungalow mit den außergewöhnlichen Möglichkeiten eines selten großen Grundstücks in gefragter Wohnlage.
Eigennutzer erhalten die Chance, ein großzügiges Zuhause nach ihren eigenen Vorstellungen zu modernisieren und langfristig zu genießen. Investoren und Bauträger finden hier gleichzeitig ein Grundstück mit vielversprechendem Entwicklungspotenzial. Ob Sanierung, Erweiterung oder eine vollständige Neuentwicklung. Solche Möglichkeiten sind in Erftstadt Liblar nur noch selten verfügbar. Eine Immobilie mit Zukunft, die heute bereits überzeugt und morgen noch mehr Möglichkeiten bieten kann.

SONSTIGE ANGABEN

Das wahre Highlight dieser Immobilie ist zweifellos das außergewöhnlich große Grundstück.

Mit einer Größe von rund 1.177 m² bietet es nicht nur viel Platz für Gartenliebhaber, sondern eröffnet zugleich attraktive Entwicklungsmöglichkeiten. Gerade in Zeiten knapper Baugrundstücke stellt eine derartige Grundstücksgröße in dieser Lage eine seltene Gelegenheit dar. Vorbehaltlich der baurechtlichen Prüfung könnte unter anderem denkbar sein:

- Teilung des Grundstücks
- Errichtung von zwei Doppelhaushälften
- Errichtung freistehender Wohnhäuser
- individuelle Neubebauung nach den Vorgaben des Bebauungsplans

Damit richtet sich dieses Angebot sowohl an Familien, die großzügig wohnen möchten, als auch an Investoren und Bauträger mit Blick auf eine zukünftige Projektentwicklung.

Der Energieausweis ist beauftragt und liegt zur Besichtigung vor.

LAGE

Der Bungalow befindet sich in einer der beliebtesten Wohnlagen von Erftstadt Liblar und zeichnet sich durch seine ruhige, familienfreundliche Umgebung aus. Die Nachbarschaft ist geprägt von gepflegten Einfamilienhäusern, viel Grün und einer angenehmen Wohnatmosphäre.

Liblar zählt zu den gefragtesten Stadtteilen Erftstadts und bietet eine hervorragende Infrastruktur. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten, Ärzte, Apotheken, Friseur, Cafés, Bäckerei, Restaurants, Kirche, Waldbiergarten etc. sowie zahlreiche Freizeitangebote befinden sich in kurzer Entfernung und sind teilweise bequem zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar.

Der nahegelegene Liblarer See sowie die Ville Wälder laden zu ausgedehnten Spaziergängen, Radtouren und vielfältigen Freizeitaktivitäten ein. Gleichzeitig profitieren Berufspendler von einer ausgezeichneten Verkehrsanbindung.

Der Bahnhof Erftstadt bietet regelmäßige Zugverbindungen unter anderem nach Köln und Euskirchen. Über die Bundesstraße 265 sowie die Autobahnen A1 und A61 sind auch die Städte Köln, Bonn, Brühl und das gesamte Rhein Erft Gebiet schnell erreichbar.

Die Kombination aus ruhigem Wohnen, hervorragender Infrastruktur und sehr guter Verkehrsanbindung macht diese Lage sowohl für Eigennutzer als auch für Kapitalanleger besonders attraktiv.

Umgebungskarte

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Michael Bodelier

ZEIT & WERT Immobilien
SP Sybille Gerth
Dieselstraße 14
50374 Erftstadt

02235-9292620
02235-929265

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Wichtige Info's im Überblick

Vermittlungsprovision

Bei Kauf dieser Immobilie ist vom Käufer eine Vermittlungsprovision zu bezahlen. Die vertragliche Grundlage hierfür, bildet der sogenannte "Maklervertrag". Dieser gilt nur für die betreffende, zu besichtigende Immobilie und beinhaltet konkrete Angaben zur Provisionshöhe und den Provisionsbedingungen.

Details zum Maklervertrag

Die Besichtigung Ihrer Wunschimmobilie bedingt die Zustimmung zum Maklervertrag.

Der Ablauf im Einzelnen:

  1. Niemand mag Überraschungen, daher stellen wir Ihnen auf dieser Seite den vorausgefüllten Maklervertrag zur Vorabinformation bereit. Kurz und verständlich gibt dieser die Provisionsvereinbarung wieder, die bei Kauf dieser Immobilie gilt.
  2. Ihre Zustimmung vorausgesetzt, nehmen wir Ihre Kontaktdaten auf, die für die Terminvereinbarung und den Maklervertrag erforderlich sind.
  3. Ihre Zustimmung vorausgesetzt, nehmen wir Ihre Kontaktdaten auf, die für den 360°-Rundgang und den Maklervertrag erforderlich sind.
  4. Der Maklervertrag kann anschließend - online - unterzeichnet werden. Es genügt die Tastatur des Computers oder Smartphones, um Ihre Zustimmung zu erteilen.
  5. Am Ende Ihrer Anfrage schicken wir Ihnen eine Übersicht aller Dokumente per E-Mail und unser Serviceteam vereinbart mit Ihnen den gewünschten Besichtigungstermin.
  6. Am Ende Ihrer Anfrage schicken wir Ihnen eine Übersicht aller Dokumente per E-Mail sowie die Zugangsdaten zum 360°-Rundgang.

Informationsaustausch zwischen Ihnen und uns

Alle Daten, die Sie uns übermitteln, werden ausschließlich zweckgebunden verwendet und zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergeben. Ihre Besichtigungsanfrage umfasst wesentliche Kontaktdaten sowie die Dokumentation Ihres unterzeichneten Maklervertrags.

Alle Daten, die Sie uns übermitteln, werden ausschließlich zweckgebunden verwendet und zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergeben. Ihre Anfrage umfasst wesentliche Kontaktdaten sowie die Dokumentation Ihres unterzeichneten Maklervertrags.

Für Ihre Unterlagen:

Sie erhalten im Anschluss Ihrer Anfrage automatisch folgende Dokumente per E-Mail:

  • Zugangsdaten zum 360°-Rundgang
  • Maklervertrag, digital unterzeichnet
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  • AGB und Datenschutzbedingungen

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Ihre Kontaktdaten

Ihre Kontaktdaten verwenden wir ausschließlich zweckgebunden im Rahmen des von Ihnen gewünschten Besichtigungstermins. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt zu keinem Zeitpunkt.

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Unterzeichneter MaklervertragAbschluss eines MaklervertragsVorschau Maklervertrag

für die zur Besichtigung ausgewählte Immobilie:

für die zum 360°-Rundgang ausgewählte Immobilie:

ZEIT & WERT
Maklervertrag

Abschluss eines Maklervertrags:

Ich/Wir, Ihr Name (Vor-/Nachname),

bestätige/n hiermit den Vertragsschluss über die Erbringung von Maklerdienstleistungen mit ZEIT & WERT Immobilien, Systempartner Sybille Gerth, Dieselstraße 14, 50374 Erftstadt bezüglich der Immobilie mit der Exposénummer MB 5063.

Nur im Falle eines Kaufes, verpflichte ich mich / wir uns zur Zahlung einer Provision an die Maklerfirma in Höhe von 3.57 % (inkl. MwSt.) vom Kaufpreis bei notarieller Beurkundung.

Kaufe/n ich/wir nicht, entstehen mir/uns durch diesen Maklervertrag keinerlei Kosten.

Mir/uns ist bekannt, dass der Makler gem. § 656 c BGB einen Vertrag mit dem Verkäufer in gleicher Provisionshöhe geschlossen hat. Auf die hier notwendige Doppeltätigkeit bin ich / sind wir hingewiesen worden und damit einverstanden.

Unterzeichnung des Maklervertrags:

Ihre gespeicherte Signatur:

Info Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten

Gesetzesänderung vom 23.12.2020 ... mehr lesen

Es gibt (mal) wieder etwas Neues!

„Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Das Gesetz soll die Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser erhöhen. Was heißt das?

Maklervertrag und Provisionsvereinbarung

Der Gesetzgeber möchte den Interessenten / Käufer vermeintlich noch besser schützen. Deswegen ist seit dem 23.12.2020 ein neues Gesetz in Kraft. Es schreibt vor (§ 656 a BGB), dass mit jedem Kaufinteressenten zwingend ein Maklervertrag in Textform abzuschließen ist. Kosten entstehen hierdurch keine.

Nur wenn Sie die angebotene Immobilie erwerben, wird – wie bisher auch – eine Maklerprovision in der im Exposé angegebenen Höhe fällig. Dabei darf diese Provision niemals höher sein als die des Verkäufers (§ 656 c BGB).

Erwerben Sie die Immobilie nicht, entstehen Ihnen auch keinerlei Kosten. Sie wollen doch „einfach nur mal schauen" - das verstehen wir, aber leider verlangt der Gesetzgeber schon dafür einen Maklervertrag.

Sie finden das kompliziert und bürokratisch? Wir auch! Dennoch ist dies juristisch der einzig korrekte Weg.

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