Welcher Index wird für Erbpachtverträge herangezogen?

Für klassische Wertsicherungsklauseln in Erbpachtverträgen wird regelmäßig der allgemeine Preisindex des statistischen Bundesamtes herangezogen. Individuell vereinbart können allerdings auch anderen Indizes genutzt werden. Häufige Verwendung finden z.B. die Entwicklung der Bodenwertsteigerung, der Beamtenbesoldung oder die Entwicklung der Lebenshaltungskosten.

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