Beim Verkauf oder der Vermietung von Wohnimmobilien ist im Zuge der letzten Novelle der geltenden Energieeinsparverordnung zum 01. Mai 2014 ein Energieausweis zwingend Pflicht. Dabei wird unterschieden zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Ein Energieausweis soll in erster Linie eine Sütze zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden bieten. Dabei hilft eine Farbskala, die seit 2014 von A+ bis H unterteilt ist.
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