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Grundsteuerreform 2022

Am 1.7.2022 ist es soweit! Alle Eigentümer von Immobilien erhalten Post von ihrem zuständigen Finanzamt in der sie aufgefordert werden, bis zum 31.10.2022 Angaben zu Ihrem Grundbesitz abzugeben. Abgesehen davon, dass diese ‚Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes‘ zwingend online über das Steuerportal ELSTER einzugeben ist und nur über einen separat zu stellenden ‚Härtefallantrag‘ beim Finanzamt auch in Papier erfolgen kann, stellen die zahlreichen Fragen viele Eigentümer vor einige Hürden: „Was muss ich angeben und welche Auswirkungen haben meine Angaben?“…

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