Köln-Weidenpesch! Stilvoll sanierte 3-Zimmer-Wohnung mit Balkon in Köln (CA 4939)

Kaufpreis
Objektart Wohnung
PLZ 50737
Land D
Grundstücksgröße
Frei ab
Provision -
Mietpreis 1.100,- EUR
Nebenkosten 250,- EUR
Ort Köln
Zimmer 3
Wohnfläche 76 m²
Garage / Stellplatz /
Baujahr 1928
Köln - Weidenpesch

Stilvoll sanierte 3-Zimmer-Wohnung mit Balkon in Köln (CA 4939)

AUFTEILUNG


Wohn-/Esszimmer, Küche, Schlafzimmer, Büro/Gästezimmer, Bad, Diele und Sonnenbalkon

BESCHREIBUNG

Diese komplett renovierte 3-Zimmer-Wohnung in Köln befindet sich im ersten Obergeschoss und bietet auf 76 m² ein modernes und komfortables Wohnambiente. Beim Betreten der Wohnung empfängt eine sehr geräumige Diele mit viel Platz für Garderobe und Stauraum. Die schönen hohen Decken verleihen allen Räumen ein großzügiges und luftiges Wohngefühl.

Die Wohnung umfasst ein ruhiges Schlafzimmer sowie ein Gästezimmer, das sich ebenso gut als Homeoffice eignet. Das helle, einladende Wohnzimmer bietet viel Raum für eine flexible Möblierung. Die separate Küche ermöglicht eine klare Trennung zwischen Wohn- und Kochbereich und bietet Platz für eine moderne Einbauküche.

Besonders hervorzuheben ist das neu gestaltete Badezimmer mit einer großzügigen Walk-In-Dusche und einem praktischen Waschmaschinenanschluss. Hochwertige Materialien, neue Böden und frisch renovierte Oberflächen sorgen für eine zeitgemäße, sofort bezugsbereite Atmosphäre. Damit eignet sich die Wohnung ideal für Singles, Paare oder kleine Familien, die Wert auf Stil, Komfort und ein angenehmes Wohngefühl legen.

FAZIT

Wenn Sie auf der Suche nach einer sonnendurchfluteten, eleganten und geschmackvoll ausgestatteten Wohnung mit gehobenem Wohnkomfort sind, dann sollten Sie sich dieses Angebot näher ansehen. Diese Immobilie überzeugt nicht nur durch ihre stilvolle Ausstattung und die ruhige Lage, sondern auch durch ein stimmiges Wohnkonzept, dass sich ideal für Singles oder Paare - auch mit einem Kind - eignet.
Der Vermieter legt großen Wert auf ein langfristiges Mietverhältnis und wünscht sich verlässliche, ruhige und solvente Mieter, die die Wohnung mit der gleichen Sorgfalt behandeln, mit der sie modernisiert und instandgehalten wurde. Ein respektvoller Umgang mit dem Wohnraum sowie ein harmonisches Miteinander im Haus sind ausdrücklich erwünscht.
Bitte beachten Sie: Haustiere sind in dieser Wohnung leider nicht gestattet.

FENSTER

weiße, doppelverglaste Kunststoff-ISO-Fenster

LAGE

Die Wohnung befindet sich im beliebten Kölner Stadtteil Weidenpesch, einer der lebendigsten und zugleich charmantesten Wohnlagen der Stadt. Weidenpesch überzeugt durch eine perfekte Mischung aus urbanem Flair und entspanntem Viertelcharakter. Zahlreiche Cafés, Restaurants, Bäckereien, kleine Geschäfte und vielfältige Einkaufsmöglichkeiten prägen das Straßenbild und sind bequem zu Fuß erreichbar.
Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist hervorragend: Straßenbahn- und Buslinien sorgen für eine schnelle Verbindung in die Kölner Innenstadt und zu umliegenden Stadtteilen. Auch der nahegelegene Bahnhof bietet zusätzliche Flexibilität für Pendler und Reisende.
Trotz der zentralen Lage bietet der Stadtteil viele ruhige Seitenstraßen. Die Lage vereint damit ideal urbanes Wohnen, kurze Wege und eine hohe Lebensqualität.

HEIZUNG / ENERGIEAUSWEIS

Fernwärme

Baujahr Gebäude: 1928
Baujahr Heizung: 2015

Bedarfsausweis

Endenergiebedarf:
110,8 kWh/(m²*a)

Effizienzklasse: D

Gültig bis: 20.02.2027


Umgebungskarte

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Charlotte Kerp

ZEIT & WERT Immobilien
SP Sybille Gerth
Dieselstraße 14
50374 Erftstadt

02235 - 92 92 621
02235 - 92 92 65

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Schritt 1/3

Wichtige Info's im Überblick

Vermittlungsprovision

Bei Kauf dieser Immobilie ist vom Käufer eine Vermittlungsprovision zu bezahlen. Die vertragliche Grundlage hierfür, bildet der sogenannte "Maklervertrag". Dieser gilt nur für die betreffende, zu besichtigende Immobilie und beinhaltet konkrete Angaben zur Provisionshöhe und den Provisionsbedingungen.

Details zum Maklervertrag

Die Besichtigung Ihrer Wunschimmobilie bedingt die Zustimmung zum Maklervertrag.

Der Ablauf im Einzelnen:

  1. Niemand mag Überraschungen, daher stellen wir Ihnen auf dieser Seite den vorausgefüllten Maklervertrag zur Vorabinformation bereit. Kurz und verständlich gibt dieser die Provisionsvereinbarung wieder, die bei Kauf dieser Immobilie gilt.
  2. Ihre Zustimmung vorausgesetzt, nehmen wir Ihre Kontaktdaten auf, die für die Terminvereinbarung und den Maklervertrag erforderlich sind.
  3. Ihre Zustimmung vorausgesetzt, nehmen wir Ihre Kontaktdaten auf, die für den 360°-Rundgang und den Maklervertrag erforderlich sind.
  4. Der Maklervertrag kann anschließend - online - unterzeichnet werden. Es genügt die Tastatur des Computers oder Smartphones, um Ihre Zustimmung zu erteilen.
  5. Am Ende Ihrer Anfrage schicken wir Ihnen eine Übersicht aller Dokumente per E-Mail und unser Serviceteam vereinbart mit Ihnen den gewünschten Besichtigungstermin.
  6. Am Ende Ihrer Anfrage schicken wir Ihnen eine Übersicht aller Dokumente per E-Mail sowie die Zugangsdaten zum 360°-Rundgang.

Informationsaustausch zwischen Ihnen und uns

Alle Daten, die Sie uns übermitteln, werden ausschließlich zweckgebunden verwendet und zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergeben. Ihre Besichtigungsanfrage umfasst wesentliche Kontaktdaten sowie die Dokumentation Ihres unterzeichneten Maklervertrags.

Alle Daten, die Sie uns übermitteln, werden ausschließlich zweckgebunden verwendet und zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergeben. Ihre Anfrage umfasst wesentliche Kontaktdaten sowie die Dokumentation Ihres unterzeichneten Maklervertrags.

Für Ihre Unterlagen:

Sie erhalten im Anschluss Ihrer Anfrage automatisch folgende Dokumente per E-Mail:

  • Zugangsdaten zum 360°-Rundgang
  • Maklervertrag, digital unterzeichnet
  • Widerrufsbelehrung und Musterwiderrufsformular
  • AGB und Datenschutzbedingungen

Die Datenverarbeitung beginnt erst mit Absenden der Formulardaten. Ein vorheriges Verlassen dieser Seite führt nicht zur Datenverarbeitung oder -speicherung.

Schritt 2/3

Ihre Kontaktdaten

Ihre Kontaktdaten verwenden wir ausschließlich zweckgebunden im Rahmen des von Ihnen gewünschten Besichtigungstermins. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt zu keinem Zeitpunkt.

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Schritt 3/3

Unterzeichneter MaklervertragAbschluss eines MaklervertragsVorschau Maklervertrag

für die zur Besichtigung ausgewählte Immobilie:

für die zum 360°-Rundgang ausgewählte Immobilie:

ZEIT & WERT
Maklervertrag

Abschluss eines Maklervertrags:

Ich/Wir, Ihr Name (Vor-/Nachname),

bestätige/n hiermit den Vertragsschluss über die Erbringung von Maklerdienstleistungen mit ZEIT & WERT Immobilien, Systempartner Sybille Gerth, Dieselstraße 14, 50374 Erftstadt bezüglich der Immobilie mit der Exposénummer 4939-0504.

Nur im Falle eines Kaufes, verpflichte ich mich / wir uns zur Zahlung einer Provision an die Maklerfirma in Höhe von - (inkl. MwSt.) vom Kaufpreis bei notarieller Beurkundung.

Kaufe/n ich/wir nicht, entstehen mir/uns durch diesen Maklervertrag keinerlei Kosten.

Mir/uns ist bekannt, dass der Makler gem. § 656 c BGB einen Vertrag mit dem Verkäufer in gleicher Provisionshöhe geschlossen hat. Auf die hier notwendige Doppeltätigkeit bin ich / sind wir hingewiesen worden und damit einverstanden.

Unterzeichnung des Maklervertrags:

Ihre gespeicherte Signatur:

Info Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten

Gesetzesänderung vom 23.12.2020 ... mehr lesen

Es gibt (mal) wieder etwas Neues!

„Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Das Gesetz soll die Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser erhöhen. Was heißt das?

Maklervertrag und Provisionsvereinbarung

Der Gesetzgeber möchte den Interessenten / Käufer vermeintlich noch besser schützen. Deswegen ist seit dem 23.12.2020 ein neues Gesetz in Kraft. Es schreibt vor (§ 656 a BGB), dass mit jedem Kaufinteressenten zwingend ein Maklervertrag in Textform abzuschließen ist. Kosten entstehen hierdurch keine.

Nur wenn Sie die angebotene Immobilie erwerben, wird – wie bisher auch – eine Maklerprovision in der im Exposé angegebenen Höhe fällig. Dabei darf diese Provision niemals höher sein als die des Verkäufers (§ 656 c BGB).

Erwerben Sie die Immobilie nicht, entstehen Ihnen auch keinerlei Kosten. Sie wollen doch „einfach nur mal schauen" - das verstehen wir, aber leider verlangt der Gesetzgeber schon dafür einen Maklervertrag.

Sie finden das kompliziert und bürokratisch? Wir auch! Dennoch ist dies juristisch der einzig korrekte Weg.

Sollten Sie nicht einverstanden sein, dürfen wir leider nicht für Sie tätig sein und Ihnen diese Immobilie nicht anbieten.

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Wir freuen uns, Ihnen Ihre Wunschimmobilie virtuell präsentieren zu dürfen. Ihr 360°-Rundgang steht Ihnen ab sofort zur Verfügung.

In diesem Augenblick erhalten Sie außerdem eine weitere E-Mail von uns. Der darin enthaltene Link ermöglicht Ihnen den 360°-Rundgang jederzeit zu nutzen.

Sollten Sie den Wunsch haben, die Immobilie vor Ort zu besichtigen, vereinbaren wir gerne einen Besichtigungstermin mit Ihnen. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt oder eine Besichtigungsanfrage über unsere Website.

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Viel Spaß beim virtuellen Rundgang!

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