Es gibt seit Einführung der Pflicht einen Energieausweis für alle Wohngebäude in Deutschland seit 2009 zu führen, zwei Arten von Energieausweisen. Unterschieden wird zwischen einem Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Jeder Energieausweis ist 10 Jahre gültig und dient dazu, den Energieverbrauch von Wohngebäuden auszuweisen.
Der verbrauchsbasierte Energieausweis richtet sich – wie der Name bereits verrät – nach dem tatsächlichen Verbrauch der Immobilie. Bewertet werden hierbei die letzten drei Heizperioden unter Berücksichtigung von Leerständen, Witterungsbedingungen und Klimafaktoren. Als Grundlage können z.B. die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre dienen. Der Verbrauchsausweis wird im Volksmund auch gerne „kleiner“ Energieausweis genannt, da er mit deutlich weniger Aufwand und Kosten erstellt werden kann als ein Bedarfsausweis. Der bedarfsorientierte Energieausweis berechnet den Energiebedarf einer Immobilie mit Bezug zur Gebäudenutzfläche. Zwingend notwendig ist dieser bei Immobilien bei denen der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und welche nicht die Wärmeschutzverordnung von November 1977 erfüllen.
Achtung: Sollten Sie als Eigentümer über das Internet einen Energieausweis beantragen und selbstständig Werte eingeben, haften sie für die gemachten Angaben. Wir empfehlen die Beantragung über einen EnEV berechtigten Energieberater. Oft lohnt es sich schon, Ihren Schornsteinfeger zu fragen, ob er die notwendigen Voraussetzungen erfüllt und einen Energieausweis erstellen darf. Die Beratungsleistung und Sicherheit überwiegen dabei die marginale Preisdifferenz zu im Internet bestellten Energieausweisen.
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