Seit dem 13. Juni 2014 müssen auch Kaufinteressenten von Immobilien von Immobilienmaklern mittels einer Widerrufsbelehrung auf ihr Recht die angefragte Leistung zu widerrufen hingewiesen werden. Einfach gesprochen können Sie wie mit einem Produkt welches Sie bei Amazon kaufen und innerhalb von 14 Tagen zurückgeben dies seither auch mit der Leistung des Immobilienmaklers machen. Natürlich ist es schwierig, die erhaltenen Unterlagen, Informationen oder gar eine Besichtigung zurück zu geben – denn diese Leistungen sind ja bereits erfolgt. Daher müssen Immobilienmakler seither den Weg des sogenannten Widerrufsverzichts gehen. Möchten Sie also alle relevanten Informationen und einen Besichtigungstermin bei der angefragten Immobilie vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist haben, können Sie auf Ihr Widerrufsrecht verzichten. So kann der Immobilienmakler direkt für Sie tätig werden. Die Alternative ist die zweiwöchige Widerrufsfrist mit dem Risiko abzuwarten, dass die Immobilie dann bereits verkauft ist. Danach ist alles wie gehabt.
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