Der Ertragswert einer Immobilie
Das Ertragswertverfahren ist durch die §§ 15 bis 20 ImmoWertV geregelt und dient zur Bestimmung des Barwertes einer Immobilie. Normalerweise findet der Ertragswert Anwendung bei der Bewertung von vermieteten Immobilien, also klassischen Kapitalanlagen. Der Ertragswert setzt sich dabei aus der Betrachtung der zukünftigen Überschüsse als Differenz zwischen Ertrag und Aufwand zusammen und ermittelt den heutigen Immobilienwert, den ein Kapitalanleger bereit ist für die Immobilie zu bezahlen.