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BIETERVERFAHREN! Pulheim-Sinthern! Bezugsfreie 3-Zimmer-Wohnung mit Sonnen-Loggia! (WS 3953)

Erfolgreich verkauft!
Objektart Wohnung
PLZ 50259
Land D
Grundstücksgröße 4310 m²
Ort Pulheim
Zimmer 3
Wohnfläche 71 m²
Garage / Stellplatz /
Baujahr 1973
VERKAUF im BIETERVERFAHREN!

BESCHREIBUNG

Die hier angebotene 3-Zimmer-Eigentumswohnung wurde im Jahre 1973 in solider, massiver Bauweise errichtet. Sie befindet sich in ruhiger Wohnlage von Pulheim-Sinthern.

Die Wohnung liegt in der 4. Etage eines 10-Parteienhauses. Ein Lift bringt Sie komfortabel nach oben.

Die Wohnfläche beträgt ca. 71,30 m² und ist aufgeteilt in 3 Zimmer, Küche, Diele/Flur, Wannenbad und Süd/West-Loggia.

Die genaue Raumaufteilung entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Grundriss.

Alle isolierverglasten Fenster haben Kunststoffrahmen und wurden im Jahre 1997 erneuert. Alle Fenster haben auch Rollläden.

Die Wohnung befindet sich in teils renovierungsbedürftigem, teils modernisierungsbedürftigem Zustand, was auch die beiliegenden Fotos widerspiegeln.

Die Wohnung ist bezugsfrei und kann besichtigt werden.

Ein eigener Kellerraum und eine gemeinsame Waschküche mit 2 Trockenräumen runden das Angebot ab.

HAUSGELD

Das monatliche Hausgeld beträgt gemäß Wirtschaftsplan 276 Euro.

HEIZUNG / ENERGIEAUSWEIS
Die Wohnung wird über eine Ölzentralheizung beheizt. Die Warmwasserversorgung erfolgt über Durchlauferhitzer.

Daten zum Energieausweis:
Baujahr Gebäude = 1973 / Baujahr Wärmeerzeuger = 1994
Heizungsart: Ölzentralheizung
Wesentliche Energieträger: Öl
Energieausweistyp: Verbrauchsausweis
Endenergieverbrauch Heizung: 115 kWh(m²a)

LAGE

Die Wohnung befindet sich in einer ruhigen Anlieger- bzw. Seitenstraße.

Kindergärten, Grund- und weiterführende Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie u.v.m. - alles ist zu Fuß oder mit dem Fahrrad bequem erreichbar!

Der ÖPNV ist innerhalb weniger Gehminuten erreichbar. Zu dem rund um Köln verlaufenden Autobahnnetz ist es ebenfalls nur ein Katzensprung.

HINWEISE ZUM GEBOTSVERFAHREN:
Das Bieterverfahren ist ein Weg des Immobilienverkaufs. Bei einem Verkauf im Bieterverfahren handelt es sich weder um einen Zwangsverkauf noch um eine notleidende Immobilie.

Bei diesem Verfahren handelt es sich auch nicht um eine Auktion. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, das höchste Gebot zu akzeptieren. Dem Verkäufer ist freigestellt, ob er dem Meistbietenden den Zuschlag erteilt. Hierin liegt auch der gravierende Unterschied zu einer Auktion.

Im Rahmen dieses Bieterverfahren haben Sie bis zum 31. Oktober 2019 die Möglichkeit, ein Kaufpreisangebot zu unterbreiten.

Der Startpreis / das Mindestgebot liegt bei 98.000 Euro.

Sollte trotz Höchstgebot keine Einigkeit erzielt werden, stehen keinem der Parteien Ansprüche für eventuelle Aufwendungen oder Schadenersatz in irgendeiner Art und Weise zu.

Ein rechtswirksamer Erwerb kommt nur durch den Abschluss eines notariellen Kaufvertrages zustande.

IHR ANSPRECHPARTNER
Werner Siegers steht Ihnen für weitere Informationen oder eine Besichtigung gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns eine kurze E-Mail oder rufen Sie an: Tel. 02235 - 9292627.

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